Finanzen

Sorge vor Spekulanten: Türkei verbietet Leerverkäufe von Aktien

Die politischen Turbulenzen in der Türkei haben zu drastischen Maßnahmen an den Finanzmärkten geführt. Die Sorgen vor Spekulanten, die einen Börsencrash verursachen könnten, ist groß.
25.03.2025 19:36
Lesezeit: 1 min
Sorge vor Spekulanten: Türkei verbietet Leerverkäufe von Aktien
Nach den Turbulenzen an den Börsen verbietet die Türkei Leerverkäufe von Aktien (Foto: iStockphoto/rarrarorro). Foto: rarrarorro

Politische Unsicherheiten belasten die Märkte

Die türkische Kapitalmarktaufsicht verhängte ein Verbot von Leerverkäufen, um den jüngsten Kurssturz an der Börse abzufedern. Gleichzeitig wurden die Regeln für Aktienrückkäufe gelockert. Ziel ist es, die Stabilität an den Märkten nach den massiven Verlusten der vergangenen Woche wiederherzustellen.

Die Unruhen begannen, als die türkischen Behörden am vergangenen Mittwoch überraschend den Istanbuler Bürgermeister Ekrem Imamoglu – den wichtigsten Oppositionspolitiker von Präsident Recep Tayyip Erdogan – festnahmen. Dies löste einen massiven Ausverkauf aus, insbesondere im Bankensektor. Ein Index für Bankaktien verzeichnete seinen stärksten wöchentlichen Rückgang seit mindestens 2001.

Neue Regelungen für den Handel

Das Leerverkaufsverbot betrifft sämtliche börsennotierten Unternehmen und soll verhindern, dass spekulative Investoren von weiter fallenden Kursen profitieren. Gleichzeitig wurden Aktienrückkäufe erleichtert: Unternehmen dürfen nun eigene Aktien zu einem höheren Preis als dem letzten Börsenschluss erwerben. Zudem wurde die Mindestanforderung für Sicherheitsleistungen im gehebelten Handel von 35 Prozent auf 20 Prozent gesenkt.

Mit diesen Maßnahmen soll das Vertrauen in den türkischen Finanzmarkt gestärkt und eine weitere Verschärfung der Krise verhindert werden.

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Jede Anlage am Kapitalmarkt ist mit Chancen und Risiken behaftet. Der Wert der genannten Aktien, ETFs oder Investmentfonds unterliegt auf dem Markt Schwankungen. Der Kurs der Anlagen kann steigen oder fallen. Im äußersten Fall kann es zu einem vollständigen Verlust des angelegten Betrages kommen. Mehr Informationen finden Sie in den jeweiligen Unterlagen und insbesondere in den Prospekten der Kapitalverwaltungsgesellschaften.

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