Wer mit Nachhaltigkeit wirbt, muss dies auch belegen – so sieht es das Landgericht Nürnberg-Fürth, das Adidas eine irreführende Umweltwerbung untersagt hat. Die Deutsche Umwelthilfe hatte geklagt und dem Sportartikelkonzern „Greenwashing“ vorgeworfen.
Laut Gerichtsurteil war die Aussage „Bis 2050 werden wir klimaneutral sein“ unzulässig, da Adidas nicht ausreichend darlegte, wie dieses Ziel erreicht werden soll. Der Eindruck, Klimaneutralität allein durch Emissionsreduktion zu erzielen, sei irreführend, da das Unternehmen auch auf Kompensationszertifikate setze.
Deutsche Umwelthilfe kritisiert Adidas: Konzern betreibe "modernen Ablasshandel"
Adidas sieht jedoch keinen weiteren Handlungsbedarf, da die betreffende Aussage bereits seit August 2024 angepasst wurde. „Unsere Pläne und Ziele zur Emissionsreduktion bleiben durch das Urteil unverändert“, erklärte ein Unternehmenssprecher und verwies darauf, dass die Emissionen seit 2022 bereits um 20 Prozent gesenkt wurden.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, kritisierte das Unternehmen scharf: „Adidas hat seine Kunden mit seinem Versprechen einer angeblichen Klimaneutralität getäuscht.“ Er betonte, dass das Ziel vor allem durch Kompensationsprojekte erreicht werden sollte und sprach von einem „modernen Ablasshandel“.