Interessenvertreter haben im vergangenen Jahr rund eine Milliarde Euro für Lobbyarbeit auf Bundesebene investiert. Diese Summe umfasst laut dem Lobbyregister des Bundestages Ausgaben für Personal, Sachkosten und Repräsentation. Der tatsächliche Betrag dürfte allerdings höher ausfallen, da bestimmte Organisationen wie Gewerkschaften und Religionsgemeinschaften nicht zur Eintragung verpflichtet sind.
Lobbyarbeit: Seit 2024 gelten strengere Offenlegungspflichten - doch es gibt Schlupflöcher
Seit 2022 wird das Lobbyregister online vom Deutschen Bundestag geführt, um die Einflussnahme auf politische Entscheidungen transparenter zu machen. Eine Gesetzesänderung, die am 1. März 2024 in Kraft trat, hat die Offenlegungspflichten erweitert: Nun müssen auch Kontakte zu Mitarbeitern von Abgeordneten und leitenden Ministerialbeamten erfasst werden. Allerdings bleibt weiterhin unklar, mit welchen Abgeordneten Lobbyisten konkret gesprochen haben. Um einen möglichen „Drehtüreffekt“ zu erkennen, müssen namentlich genannte Lobbyisten nun zudem ihre politischen Ämter und Funktionen der vergangenen fünf Jahre offenlegen.
Laut Register ist der Bereich „Wirtschaft“ das häufigste Ziel von Lobbyarbeit, gefolgt von „Umwelt“, „Wissenschaft, Forschung und Technologie“ sowie „Europapolitik und Europäische Union“.