Was plant Schwarz-Rot wann?
Pendlerpauschale, Mehrwertsteuer in Restaurants, diverse Kommissionen: Die künftigen Regierungspartner haben für mehrere Projekte Fristen und Termine festgelegt – können sie auch eingehalten werden?
In ihrem Koalitionsvertrag haben sich CDU, CSU und SPD viel vorgenommen. Manche Formulierungen bleiben vage. Für andere Vorhaben existieren jedoch konkrete Termine. Eine Auswahl aus dem schwarz-roten Kalender:
2025:
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Noch in diesem Jahr soll die regional gestartete elektronische Patientenakte schrittweise eingeführt werden – von einer bundesweiten Testphase bis hin zur verpflichtenden Nutzung, inklusive Sanktionen für Praxen, die nicht mitziehen.
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Noch in diesem Jahr soll eine Kommission Vorschläge für eine erneute Reform des Wahlrechts für den Bundestag erarbeiten.
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Noch in diesem Jahr soll eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Einbindung der kommunalen Spitzenverbände Empfehlungen für eine umfassende Pflegereform entwickeln.
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Für die Energiewende soll ein Monitoring beauftragt werden, das bis zur Sommerpause den künftigen Strombedarf sowie den Fortschritt beim Ausbau der Stromnetze und erneuerbarer Energien erfasst.
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Bis zum Sommer sollen Anpassungen an der bereits gesetzlich gestarteten Krankenhausreform beschlossen werden. Ziel ist ein Umbau des Versorgungsnetzes.
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Im Herbst soll eine "ergebnisoffene Evaluierung" der seit dem 1. April 2024 geltenden Legalisierung von Cannabis für Erwachsene erfolgen.
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Bis Jahresende sollen im Rahmen eines "Sofortprogramms für den Bürokratierückbau" erste Pflichten insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen entfallen.
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Bis Jahresende soll eine Gesetzgebung zur Modernisierung der Schuldenbremse abgeschlossen sein, die langfristig zusätzliche Investitionen in die Stärkung des Landes erlaubt. Eine Kommission soll entsprechende Vorschläge liefern.
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Im vierten Quartal 2025 soll eine Kommission Vorschläge für eine Reform des Sozialstaats vorlegen.
2026:
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Zum 1. Januar soll die Pendlerpauschale dauerhaft auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer steigen.
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Zum 1. Januar soll eine "Frühstart-Rente" eingeführt werden: Jedes Kind zwischen sechs und achtzehn Jahren, das eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht, erhält monatlich zehn Euro in ein Altersvorsorgedepot eingezahlt.
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Zum 1. Januar soll die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie dauerhaft von 19 Prozent auf sieben Prozent sinken.
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Bis Mitte 2026 soll das Wissenschaftszeitvertragsgesetz überarbeitet werden, das die Bedingungen für befristete Arbeitsverträge von Forschungspersonal regelt.
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Spätestens bis zum 31. Juli soll das Selbstbestimmungsgesetz der Ampel-Koalition überprüft werden, das Änderungen von Geschlechtseinträgen auf dem Amt erleichtert.
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Zum Wintersemester 2026/27 soll die Wohnkostenpauschale für Studierende mit BAföG auf 440 Euro pro Monat steigen.
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Im Jahr 2026 soll ein Mindestlohn von 15 Euro pro Stunde erreicht werden.
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Bis 2026 soll das Waffenrecht umfassend weiterentwickelt werden.
2027:
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Ab dem 1. Januar soll für Geschäfte mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz eine Pflicht zur Nutzung von Registrierkassen gelten.
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Bis zum Frühjahr soll eine Kommission die gesundheitspolitischen Vorhaben des Koalitionsvertrags bewerten und Empfehlungen zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung aussprechen.
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Im UN-Sicherheitsrat will Deutschland 2027/28 für einen nichtständigen Sitz kandidieren.
2028: Entlastung für Unternehmen
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Ab dem 1. Januar 2028 soll die Körperschaftsteuer für Unternehmen in fünf Schritten um jeweils einen Prozentpunkt gesenkt werden.