Wirtschaft

Funkmast auf Futterwiese: Das verdienen Landwirte mit Mobilfunkmasten

Wer als Landwirt ungenutzte Flächen oder Scheunendächer für Mobilfunkanbieter öffnet, kann mit Funkmasten stabile Zusatzeinnahmen sichern. Welche Anbieter es gibt und was beim Vertrag beachtet werden muss.
26.04.2025 05:57
Lesezeit: 3 min

Der Netzausbau macht auch vor Wiesen und Feldern nicht halt. Während Ballungsräume längst vom schnellen 5G-Mobilfunk profitieren, hinkt das Netz auf dem Land oft hinterher. Für Mobilfunkanbieter wird der ländliche Raum damit zum strategischen Schlüssel – und für Landwirte zu einer zusätzlichen Einkommensquelle.

Denn wer ein ungenutztes Stück Land, einen alten Siloturm oder das Dach einer Maschinenhalle zur Verfügung stellt, kann mit Mobilfunkantennen jährlich mehrere Tausend Euro verdienen. Je nach Standort und Vertragsmodell sind bis zu 20.000 Euro pro Jahr möglich.

Dabei geht es nicht mehr nur um klassische Mietverhältnisse. Neue Modelle wie Co-Location, also die gemeinsame Nutzung eines Mobilfunkmasts durch mehrere Netzbetreiber, oder Nießbrauchsrechte, bei denen Landwirte dauerhaft Nutzungsrechte an ihren Flächen gegen eine einmalige Auszahlung abtreten, eröffnen landwirtschaftlichen Betrieben zusätzliche Finanzspielräume.

Darum drängen Mobilfunkanbieter aufs Land

Der Druck auf Telekommunikationsanbieter ist hoch. Laut Bundesnetzagentur (BNetzA) müssen bis zum Jahr 2030 alle Haushalte mit Glasfaser und dem neuesten Mobilfunkstandard versorgt sein. Doch gerade in ländlichen Regionen klaffen noch viele weiße Flecken – Orte, in denen das 5G-Netz schwach oder gar nicht vorhanden ist.

Mobilfunkanbieter wie Telekom, Vodafone oder Telefónica setzen daher verstärkt auf ländliche Standorte. Nicht selten sind es Silos, Ställe oder Windräder, die sich als Träger für Antennen eignen. Die nötige Infrastruktur bringen Anbieter wie die Deutsche Funkturm GmbH (Deutsche Telekom), Vantage Towers (Vodafone) oder ATC Germany (American Tower Corporation) mit, Landwirte müssen oft nur Platz schaffen und unterschreiben.

Welche Flächen sich eignen

Entscheidend ist weniger die Größe als die Lage und technische Eignung. Für Mobilfunkmasten auf Freiflächen reichen bereits 100 bis 200 Quadratmeter, also etwa 0,01 bis 0,02 Hektar. Diese werden für Mastfundament, Technikcontainer, Zuwegung und Sicherheitsabstand benötigt.

Bei Installationen auf Dächern, Silos oder Windrädern spielt die Grundfläche hingegen kaum eine Rolle, hier zählen vor allem Zugänglichkeit, Statik und Sichtverbindung zur Umgebung.

Besonders gefragt sind exponierte oder hochgelegene Flächen mit freier Sicht und guter Erreichbarkeit. Für die Betreiber ist außerdem wichtig, dass ein langfristiges Nutzungsrecht, etwa per Dienstbarkeit im Grundbuch, gesichert werden kann.

Auch kleinere oder abgelegene Grundstücke können für die Anbieter interessant sein, wenn sie Netzlücken schließen oder strategisch zwischen zwei bestehenden Sendestandorten liegen.

Das können Landwirte verdienen

Die Pachtpreise variieren je nach Lage, Erschließung und technischer Eignung der Fläche. Als Faustregel gelten rund 3.000 Euro Jahrespacht für einfache Freiflächen, etwa auf Wiesen oder Feldern ohne direkte Nähe zu Versorgungsleitungen.

Bei exponierten Standorten, zum Beispiel auf Silos, Windrädern oder erhöhten Flächen mit guter Netzanbindung, können es auch 10.000 bis 20.000 Euro jährlich sein.

Besonders lukrativ sind dabei sogenannte Co-Location-Modelle, bei denen ein Mast von mehreren Netzbetreibern gemeinsam genutzt wird, bei denen Landwirte von zusätzlichen Pachteinnahmen profitieren können.

Die Verträge haben in der Regel eine Laufzeit von 10 bis 30 Jahren, häufig mit Verlängerungsoptionen zugunsten des Betreibers. Üblich sind zudem:

  • Indexierungsklauseln, die Mieten an die Inflation koppeln (meist an den Verbraucherpreisindex),
  • Rückbauverpflichtungen, wonach der Betreiber nach Vertragsende für den vollständigen Rückbau der Technik verantwortlich ist,
  • sowie Nutzungsrechte über ein sogenanntes Dienstbarkeitsrecht, das im Grundbuch gesichert wird.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) rät dazu, Verträge vor Unterzeichnung juristisch und wirtschaftlich prüfen zu lassen, insbesondere im Hinblick auf mögliche Einschränkungen der Flächennutzung oder steuerliche Auswirkungen. Gemeinsam mit Vantage Towers, einer Tochterfirma der britischen Vodafone-Group, hat der Verband einen Mustermietvertrag veröffentlicht, der Interessieren als Orientierung dienen soll.

Anbieter im Markt: Wer funkt wo?

Wer als Landwirt einen Mobilfunkanbieter als Pächter für seine Ländereien gewinnen will, sollte die wichtigsten Player auf dem deutschen Infrastrukturmarkt kennen – und verstehen, mit welchen Geschäftsmodellen sie arbeiten.

  • DFMG Deutsche Funkturm GmbH: Die Tochter der Deutschen Telekom betreibt rund 34.000 Standorte und mietet bevorzugt langfristig Dach- oder Freiflächen an – häufig über standardisierte Rahmenverträge.
  • Vantage Towers: Das Unternehmen der britischen Vodafone-Gorup setzt auf Co-Location, also die Vermietung einzelner Masten an mehrere Netzbetreiber gleichzeitig – was zusätzliche Einnahmen für Vermieter ermöglichen kann.
  • ATC Germany: Das Unternehmen ist Teil des US-Konzerns American Tower und betreibt hierzulande Funkanlagen für drahtlose Kommunikation. Der Fokus liegt auf dem Erwerb bestehender Infrastruktur, wobei häufig Altverträge übernommen werden, oft mit Spielraum für Nachverhandlungen.
  • InfraDeutschland: Die deutsche Tochter des US-Unternehmens Unison Infrastructure investiert vorrangig in Immobilien- und Infrastrukturanlagen, insbesondere in Bereichen Mobilfunk und erneuerbare Energien. Dafür erwirbt InfraDeutschland gezielt Nießbrauchsrechte an bestehenden oder geplanten Standorten. Landwirte erhalten im Gegenzug eine Einmalzahlung statt regelmäßiger Pachtzahlungen.

Das sollten Landwirte vor Vertragsabschluss beachten

So lukrativ Nebeneinnahmen mit Funkmasten auf dem Acker auch klingen mögen, Verträge mit Mobilfunkanbietern sind komplex und oft einseitig formuliert. Die Netzbetreiber treten selten selbst auf, sondern beauftragen spezialisierte Dienstleister wie MD7, Whitespot oder Vorblick Consulting.

Letzteres berät allerdings explizit auf Vermieterseite: Gründer Raymond Rieke war früher selbst für Netzbetreiber tätig und unterstützt heute Landwirte dabei, bessere Konditionen zu verhandeln​. Seine Empfehlungen lauten:

  • Nichts vorschnell unterschreiben und Vertragsangebote juristisch genau prüfen
  • Rückbaupflichten und Sicherheitsleistungen wie Bürgschaften verlangen
  • Mietanpassungen an Inflation schriftlich fixieren
  • Zusätzliche Einnahmen durch Co-Location berücksichtigen

Viele Verträge werden zudem nach Umstrukturierungen neu aufgesetzt, nicht selten zu schlechteren Bedingungen. Landwirte, die mitreden wollen, benötigen daher eine gute Vorbereitung und professionelle Unterstützung, etwa vom DBV.

Gemeinsam mit der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) stellt der DBV Musterverträge bereit, die Landwirten als Orientierung für faire, transparente Vereinbarungen dienen sollen, insbesondere bei langfristiger Verpachtung von Freiflächen an Mobilfunkanbieter.

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Carsten Schmidt

Carsten Schmidt ist seit Januar 2024 freier Autor für die Deutschen Wirtschafts­nachrichten. Der Finanz- und Wirtschaftsjournalist ist seit über zehn Jahren für verschiedene Wirtschafts- und Finanzmedien aktiv, unter anderem für CAPinside, DASINVESTMENT.com, multiasset.com, das private-banking-magazin.de sowie den Norddeutschen Rundfunk und die Lübecker Nachrichten. Darüber hinaus war er unter anderem für die HypoVereinsbank und verschiedene Kommunikationsagenturen tätig. Seine Schwerpunkte liegen auf Finanzmärkten und Fondsanalysen sowie Mittelstand und Wirtschaftspolitik. Carsten Schmidt ist Diplom-Germanist und Mitgründer des Surf- und Outdoormagazins Waves & Woods (2017).
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