Politik

Spionage AfD: Ex-Krah-Mitarbeiter angeklagt

Ein ehemaliger Mitarbeiter des AfD-Politikers Maximilian Krah steht im Verdacht, für einen chinesischen Geheimdienst gearbeitet zu haben – mitten im Herzen der EU-Institutionen. Die Ermittlungen reichen bis in die Büros des Europäischen Parlaments und werfen Fragen über die Sicherheitskultur in sensiblen Bereichen auf. Was die Anklage offenlegt, betrifft nicht nur Parteipolitik, sondern europäische Interessen.
29.04.2025 15:43
Lesezeit: 2 min

Ex-Mitarbeiter von AfD-Mann Krah wegen Spionage angeklagt

Die Festnahme sorgte international für Aufsehen: Der Mann soll einem chinesischen Geheimdienst Informationen aus dem Europäischen Parlament geliefert haben. Nun folgt der nächste juristische Schritt.

Die Bundesanwaltschaft hat einen früheren Mitarbeiter des AfD-Politikers Maximilian Krah und eine mutmaßliche Komplizin wegen Spionage für einen chinesischen Geheimdienst angeklagt. Der Mann soll wiederholt Informationen über Verhandlungen und Beschlüsse im Europäischen Parlament weitergegeben und für den Nachrichtendienst chinesische Oppositionelle in Deutschland überwacht haben. Zudem habe G. Daten über führende AfD-Politiker gesammelt.

Durchsuchung von Krahs Brüsseler Büros

Der deutsche Staatsbürger Jian G. ist laut Angaben der Karlsruher Behörde seit 2002 für einen chinesischen Geheimdienst tätig. Die Bundesanwaltschaft ließ ihn im April 2024 in Dresden festnehmen. Sie wirft ihm einen besonders schweren Fall geheimdienstlicher Agententätigkeit vor. Er soll mehr als 500 Dokumente beschafft haben, "darunter auch einige, die das Europäische Parlament als besonders sensibel eingestuft hatte".

In den Jahren 2023 und 2024 habe der Mann chinesische Oppositionelle und Dissidenten in Deutschland überwacht, hieß es. Dafür sei er in sozialen Medien zum Schein als Kritiker der chinesischen Staatsführung aufgetreten.

Kurz nach der Festnahme hatte die oberste Anklagebehörde Deutschlands Büroräume von G. und Krah im Europäischen Parlament in Brüssel durchsuchen lassen. Dabei betonte sie, dass die Durchsuchung von Krahs Büros "eine Maßnahme bei Zeugen" sei. Das EU-Parlament habe dem Betreten der Räumlichkeiten zugestimmt.

Chinesin arbeitete am Flughafen – Infos zu Rüstungsgütern

Ende September nahmen Beamte des Bundeskriminalamts im Auftrag der Bundesanwaltschaft in Leipzig eine Chinesin fest, die bei einem Logistik-Dienstleistungsunternehmen am Flughafen Leipzig/Halle tätig war. Sie soll dem früheren Krah-Mitarbeiter Informationen zu Flügen, Fracht und Passagieren des sächsischen Flughafens übermittelt haben – dabei ging es insbesondere um den Transport von Rüstungsgütern sowie Personen mit Verbindungen zu einem deutschen Rüstungsunternehmen. Die Frau wird ebenfalls verdächtigt, für einen chinesischen Geheimdienst geheimdienstlich tätig gewesen zu sein.

Beide sitzen seither in Untersuchungshaft. Das Oberlandesgericht Dresden muss nun entscheiden, ob es die Anklage zulässt und einen Prozess ansetzt.

Kein Einzelfall?

Krah hatte der "Bild"-Zeitung nach der Festnahme von G. erklärt, sein Mitarbeiter habe seiner Kenntnis nach nur "Kontakte zu offiziellen chinesischen Stellen in der Botschaft" gepflegt. Nach der Festnahme der Chinesin erklärte er über den Kurznachrichtendienst X, es gebe keinerlei Zusammenhang zu seiner Tätigkeit. Die Beschuldigte habe nur mit seinem Ex-Mitarbeiter kommuniziert. "Der einzige Vorwurf, den ich mir im Zusammenhang mit meinem chinesisch-stämmigen Ex-Mitarbeiter mache, ist, nicht gründlicher aufgepasst zu haben."

Am selben Tag wie G. hatte die Bundesanwaltschaft drei weitere mutmaßliche Spione für China in Düsseldorf und Bad Homburg festnehmen lassen. Die beiden Männer und eine Frau sollen in Deutschland im Rahmen von Forschungsprojekten Informationen über Militärtechnik beschafft haben, um sie an den chinesischen Geheimdienst weiterzugeben. China wies die Berichte über eigene Spione in Deutschland zurück und sprach von Verleumdung.

Strenge Sicherheitsüberprüfungen geplant

Der damalige Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) warnte indes vor weiteren Spionagefällen. Das Kabinett beschloss außerdem strengere Sicherheitsüberprüfungen, damit Saboteure und Informanten ausländischer Geheimdienste keinen Zugang zu Nachrichtendiensten und anderen sicherheitsrelevanten Bereichen in Staat und Wirtschaft erhalten.

Die Novelle des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes wurde vor der vorgezogenen Bundestagswahl nicht mehr im Bundestag beraten. Sie sah unter anderem eine intensivere Internetrecherche auch in sozialen Netzwerken vor.

Ex-Mitarbeiter wollte auch für BND und Verfassungsschutz arbeiten

Im Laufe der Zeit wurde auch mehr zur Vorgeschichte von Krahs Ex-Mitarbeiter bekannt. So hatte G. bereits vor einigen Jahren versucht, für den Bundesnachrichtendienst (BND) zu arbeiten. Der Auslandsnachrichtendienst lehnte eine Zusammenarbeit nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur damals jedoch ab. Später wurde der Mann dem Vernehmen nach auch noch beim sächsischen Verfassungsschutz vorstellig, wo er aber ebenfalls nicht zum Zuge kam – auch weil man ihn für nicht zuverlässig hielt.

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