Einsatzbereitschaft bei Katastrophen ungewiss
Bei Hochwasser, Blackouts oder Evakuierungen müssen Zivilschutz-Helfer einsatzbereit sein. Doch das Problem: Es ist unklar, wie viele Personen im Ernstfall helfen könnten, obwohl sie gleichzeitig anderen Diensten verpflichtet sind. Laut Bundesregierung gibt es keinen exakten Überblick über die verfügbaren Zivilschutz-Helfer, die im Verteidigungsfall wirklich zur Verfügung stehen. Aus einer Antwort auf die schriftliche Anfrage des Bundestagsabgeordneten Jan Köstering (Linke) geht hervor, dass Behörden keine Auskunft darüber geben können, wie viele Bundeswehrsoldaten und Polizisten unter den Ehrenamtlichen sind, die sich beim THW oder dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) engagieren.
Diese Frage ist zentral, da Soldaten und Polizeikräfte im Kriegs- oder Spannungsfall vorrangige Aufgaben übernehmen müssten. Die Bereitstellung von Notstrom, Trinkwasser oder Notunterkünften durch diese Zivilschutz-Helfer wäre dann möglicherweise nicht gesichert.
Zahl erfasster Kräfte bleibt unbestimmt – Keine Erhebung von Doppelmitgliedschaften
Köstering wollte vom Innenministerium konkret wissen, wie viele einsatzfähige und geschulte Zivilschutz-Helfer bei Organisationen wie DRK, THW, DLRG, Malteser, Johanniter oder dem Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) zur Verfügung stehen – aber gleichzeitig dem Bund als Soldaten, Beamte oder Mitarbeiter in untergeordneten Behörden dienen.
Laut Ministeriumsantwort, die der dpa vorliegt, erfassen Bundeswehr, THW und weitere Bundesbehörden derzeit keine Doppelmitgliedschaften – also keine Angaben über ehrenamtliche oder hauptberufliche Doppelfunktionen. Eine rechtliche Grundlage zur Erhebung solcher Daten fehle, heißt es in dem Schreiben. Zudem könne allein aus der Tatsache einer Doppelmitgliedschaft nicht abgeleitet werden, ob es im Katastrophenfall zu Engpässen bei Zivilschutz-Helfern käme. Gleichzeitig bestätigte das Ministerium, dass es keine statistischen Erhebungen gibt, wie viele Helfer von anerkannten Organisationen wie DRK oder THW auch bei Bundeswehr, Feuerwehr oder Polizei beschäftigt sind. Das erschwert eine klare Einschätzung der verfügbaren Zivilschutz-Helfer im Ernstfall.
Zuständigkeiten bei Bund und Ländern auf dem Prüfstand
Zuständig für den Katastrophenschutz sind in Deutschland die Länder. Dazu zählen Großbrände, Cyberangriffe oder Naturkatastrophen. Der Bund wiederum verantwortet den Zivilschutz – etwa den Schutz der kritischen Infrastruktur und Bevölkerung im Verteidigungsfall. Köstering erneuerte seine Forderung nach Reformen im Bereich des Katastrophenschutzes: "Die Waldbrände zeigen uns einmal mehr, dass freiwillige Feuerwehren und die Menschen vor Ort an ihre Belastungsgrenzen kommen. Das seit Jahrzehnten etablierte Hick-Hack zwischen Bund, Ländern und Kommunen muss endlich überwunden werden."

