Kein Anspruch auf Unterstützung durch Projektpartner
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hat den Antrag der Deutschen Bahn auf Berufung endgültig abgewiesen. Damit bleibt ein früheres Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart bestehen, das der Bahn keinen Anspruch auf finanzielle Beteiligung durch die Projektpartner zugesprochen hatte. Geklagt hatte die Bahn unter anderem gegen das Land Baden-Württemberg, die Stadt Stuttgart, den Verband Region Stuttgart sowie den Flughafen Stuttgart – ohne Erfolg.
Keine Zweifel an Urteil – Berufung abgelehnt
Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Bahn keine ausreichenden Gründe für eine Berufung vorgelegt habe. Es gebe keine ernsthaften Zweifel an der Richtigkeit des vorinstanzlichen Urteils, auch Verfahrensfehler seien nicht ersichtlich. Damit ist der verwaltungsgerichtliche Weg für die Bahn rechtlich ausgeschöpft. Einzig ein Gang vor das Bundesverfassungsgericht bleibt theoretisch noch möglich – jedoch mit ungewissem Ausgang.
6,5 Milliarden Euro Mehrkosten bleiben bei der Bahn
Die Bahn hatte gehofft, die Mehrkosten des Projekts Stuttgart 21, die sich mittlerweile auf mindestens 6,5 Milliarden Euro belaufen, teilweise auf ihre Projektpartner abzuwälzen. Doch laut aktuellem Urteil bleiben diese beim Bauherrn selbst hängen. Zwar ist im ursprünglichen Finanzierungsvertrag von 2009 eine Kostenverteilung geregelt – diese deckt jedoch nur eine Gesamtsumme von 4,5 Milliarden Euro ab. Die Bahn gibt die aktuellen Projektkosten mit rund 11 Milliarden Euro an, zuzüglich eines Puffers von 500 Millionen Euro.
Wirtschaftliche und politische Folgen offen
Die Entscheidung dürfte nicht nur finanzielle, sondern auch politische und infrastrukturelle Auswirkungen haben. Stuttgart 21 ist eines der umstrittensten Bahnprojekte der vergangenen Jahrzehnte, von Gegnern seit jeher als zu teuer und konzeptuell fehlerhaft kritisiert. Mit dem Urteil rückt die Bahn erneut in den Fokus – nun mit der Frage, wie sie die Milliardenlast schultern will.