Finanzen

THG-Prämie beantragen: So sichern Sie sich als E-Auto-Besitzer Extra-Geld

Seit 2022 können E-Auto-Besitzer dank der THG-Prämie bares Extra-Geld erhalten. Klingt verlockend, doch der Markt ist unübersichtlich. Anbieter, Verträge und Fristen unterscheiden sich erheblich – und genau hier lauern die größten Stolperfallen für alle, die profitieren wollen. Wir haben die besten Tipps, wie Sie die THG-Prämie beantragen und sich so Extra-Geld sichern können.
10.09.2025 12:21
Lesezeit: 3 min
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THG-Prämie beantragen: So sichern Sie sich als E-Auto-Besitzer Extra-Geld
Ein Elektroauto Volkswagen ID4 lädt an einer Ladesäule – als E-Auto-Besitzer können Sie die THG-Prämie beantragen (Foto: dpa). Foto: Julian Stratenschulte

Sie fahren ein Elektroauto? Wie Sie die THG-Prämie beantragen

Die THG-Quote beschert E-Auto-Besitzern seit 2022 Extra-Geld. Was Verbraucherschützer zur Auswahl der Anbieter, zu Vertragslaufzeiten und zu Auszahlungsversprechen raten. Einmal jährlich ein paar Euro zusätzlich kassieren, quasi fürs Nichtstun? Klingt fast unglaublich. Doch Halter eines Elektroautos können tatsächlich einmal im Jahr Extra-Geld erhalten. Die sogenannte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) macht das seit 2022 möglich.

Dieses gesetzliche Instrument soll Emissionen im Verkehrsbereich reduzieren, erklärt die Verbraucherzentrale Bremen. Mineralölkonzerne müssen ihre CO2-Werte jährlich absenken. Schaffen sie es nicht, erwerben sie Zertifikate von Dritten, die ihrerseits CO2 einsparen. Hier kommen insbesondere Besitzer von reinen Elektrofahrzeugen ins Spiel. Sie können ihre eingesparten CO2-Mengen verkaufen. Das gilt ausschließlich für vollelektrische Modelle, nicht jedoch für Plug-in-Hybride. Auch Motorräder oder Lastwagen mit E-Antrieb bringen Geld ein – die Fahrzeugklasse ist entscheidend. Alle zulassungspflichtigen Klassen können eine THG-Prämie erhalten, informiert das Portal Finanztip.

Bis zu dreistellige Summen pro Jahr steuerfrei

Wie hoch eine THG-Prämie ausfällt, hängt von Marktlage und Anbieter ab. Die Verbraucherzentrale Bremen nennt für 2025 Prognosen zwischen 50 und 80 Euro. Der ADAC wiederum verweist auf Offerten von 80 bis 100 Euro jährlich.

Gehört das Fahrzeug einer Privatperson, bleibt das Geld steuerfrei: Es muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden, so Finanztip. Liegt es im Betriebsvermögen, greifen die üblichen steuerlichen Vorschriften.

THG-Prämie 2025: So sichern Sie sich die Auszahlung

Um eine THG-Prämie zu beantragen, registrieren Halter ihr E-Auto bei einem spezialisierten Dienstleister, erläutert die Verbraucherzentrale. Ein Direktverkauf an Mineralölunternehmen ist nicht vorgesehen. Nachweis ist die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ("Fahrzeugschein"), die sich als Scan oder Foto hochladen lässt. Es spielt keine Rolle, ob gekauft oder geleast – zugelassen sein muss es auf den Antragsteller.

Die Dienstleister reichen die Anträge beim Umweltbundesamt (UBA) ein. Nach der Prüfung verkauft der Dienstleister die Zertifikate an Ölkonzerne. Abzüglich Provision fließt die THG-Prämie an die Halter. Das dauert oft Monate, so Finanztip. Manche Anbieter locken mit Sofortauszahlung – das Geld kommt vor UBA-Zertifikat. Doch die THG-Prämie fällt dann "deutlich niedriger" aus.

Markt für THG-Quote-Dienstleister unübersichtlich: Fallstricke, Fristen und Empfehlungen

Der Markt für THG-Quote-Dienstleister sei unübersichtlich, betonen die Bremer Verbraucherschützer. Sie raten, Zeit für die Wahl einzuplanen. Der Stichtag für die 2025er-Prämie ist der 15. November. Bis dahin muss der Antrag beim UBA vorliegen. Damit dies klappt, sind die Unterlagen meist schon bis 31. Oktober beim Anbieter fällig. Manche setzen eigene Fristen. "Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich beim jeweiligen Anbieter über deren Fristen informieren", so eine ADAC-Sprecherin.

Vergleichsportale können helfen. "Wir haben Vergleichsportale für die THG-Prämie getestet und empfehlen Verivox", schreibt Finanztip, das im Juni 2025 Portale geprüft hatte.

THG-Prämie beantragen: Worauf man besonders achten sollte

Viele Abwickler sichern die Auszahlung nur eingeschränkt zu. Laut ADAC fehlt in den AGB oft eine Garantie in Höhe der genannten Summe. Manche behalten sich sogar vor, für übertragene THG-Quoten kein Geld auszuzahlen, falls kein Käufer gefunden wird. Wichtig ist auch die Vertragslaufzeit. Manche laufen ein Jahr, andere zwei oder drei. "Wenn überhaupt, dann wird die Prämienhöhe in diesen Verträgen lediglich für das erste Jahr garantiert, anschließend behalten sich die Anbieter eine Veränderung vor", sagt der Autoclub. Wer Kürzungen bei der THG-Prämie vermeiden will, sollte Kündigungsfristen beachten, um rechtzeitig wechseln zu können.

Ein einjähriger Vertrag erspart zwar die Kündigung, erfordert aber die Suche nach einem neuen Anbieter. Finanztip empfiehlt grundsätzlich Dienstleister, die die Treibhausgasminderungsquote nur für ein Jahr verkaufen, damit man stets die beste THG-Prämie erhält. Es gibt feste oder variable Auszahlungen. Finanztip rät zu fixen Prämien mit "Garantie". Damit steht die Höhe fest. Manche Offerten garantieren einen Mindestbetrag und zahlen eventuell mehr, wenn das Zertifikat besonders lukrativ verkauft wird. Der größte Teil bleibt in diesem Kombimodell aber gesichert.

Zu beachten: Die THG-Prämie gibt es nur einmal jährlich. Bei Fahrzeugverkauf kann sie nur vom alten oder neuen Eigentümer beantragt werden.

THG-Prämie: Checkliste für E-Auto-Besitzer

  • Fristen beachten: Antrag bis spätestens 31. Oktober beim Anbieter einreichen, damit die 2025er-THG-Prämie rechtzeitig beim UBA landet.
  • Anbieter vergleichen: Verschiedene Portale wie Verivox nutzen, um die besten Angebote für die THG-Quote zu finden.
  • Vertragslaufzeit prüfen: Lieber nur einjährig abschließen, um flexibel auf Marktänderungen zu reagieren.
  • Garantie bevorzugen: Feste Prämien mit Auszahlungsgarantie wählen, statt unsicherer variabler Modelle.
  • Dokumente bereithalten: Zulassungsbescheinigung Teil 1 ("Fahrzeugschein") als Scan oder Foto hochladen.
  • Eigentümerregel beachten: Nur der aktuelle Halter kann die jährliche THG-Prämie beantragen.

Jede Anlage am Kapitalmarkt ist mit Chancen und Risiken behaftet. Der Wert der genannten Aktien, ETFs oder Investmentfonds unterliegt auf dem Markt Schwankungen. Der Kurs der Anlagen kann steigen oder fallen. Im äußersten Fall kann es zu einem vollständigen Verlust des angelegten Betrages kommen. Mehr Informationen finden Sie in den jeweiligen Unterlagen und insbesondere in den Prospekten der Kapitalverwaltungsgesellschaften.

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