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Bayer-Aktie unter Druck: Supreme Court bestätigt Millionenurteil

Nach einem herben juristischen Dämpfer in den USA steht Bayer erneut im Fokus der Öffentlichkeit. Das oberste Gericht des Bundesstaates Washington hat ein früheres Urteil gegen den Chemie- und Pharmakonzern wieder in Kraft gesetzt, das Schadenersatz in Millionenhöhe vorsieht. Bayer hält die Entscheidung für falsch und erwägt nun weitere rechtliche Schritte.
31.10.2025 13:09
Lesezeit: 2 min
Bayer-Aktie unter Druck: Supreme Court bestätigt Millionenurteil
Eine Aspirin-Schmerztablette mit der Aufschrift des Herstellers Bayer liegt in Düsseldorf auf einem Finger (Foto: dpa). Foto: Martin Gerten

Oberstes Gericht bestätigt Millionenurteil gegen Bayer

Bayer hat in den US-Rechtsstreitigkeiten rund um die schon seit Jahrzehnten verbotene Umweltchemikalie PCB einen Rückschlag hinnehmen müssen. Das oberste Gericht des Bundesstaates Washington hatte am Donnerstag ein erstinstanzliches Urteil gegen Bayer aus dem Jahr 2021 wieder in Kraft gesetzt, das drei Lehrern Schadenersatz in Höhe von insgesamt 185 Millionen Dollar zugesprochen hatte. Wie der Pharma- und Agrarchemiekonzern am Donnerstagabend mitteilte, hält er dieses Urteil des Supreme Courts von Washington für falsch. Weitere Rechtsmittel sollen nun geprüft werden.

Fall um PCB-Belastung an Schule Sky Valley Education Center

Konkret geht es in dem Fall um PCB-Belastung in der Schule Sky Valley Education Center, die drei Lehrer für Hirnschädigungen verantwortlich machen. Ein Berufungsgericht hatte im Mai vergangenen Jahres ein Urteil aus dem Jahr 2021 aufgehoben, das ihnen den sehr hohen Schadenersatz zugesprochen hatte.

Bayer sieht Rechtsfehler bei Strafschadenersatz

Die Klägerseite hatte sich daraufhin an den Supreme Court des US-Bundesstaats Washington gewandt. Bayer wollte dann zudem die Frage des Strafschadenersatzes von den obersten Richtern klären lassen. Denn Bayer vertritt die Auffassung, "dass das Produkthaftungsgesetz im Staat Washington keinen Strafschadenersatz zulässt, wie er in diesem und den anderen Fällen zugesprochen wurde."

Richter bestätigen ursprüngliches Urteil

Die obersten Richter kamen nun allerdings zu dem Schluss, dass das Recht des Bundesstaates Washington in der ersten Instanz richtig angewendet wurde. "Dementsprechend heben wir das Urteil des Berufungsgerichts teilweise auf und entscheiden, dass eine neue Verhandlung nicht gerechtfertigt ist", heißt es daher in ihrer Begründung. "Wir bestätigen das Urteil der Jury und verweisen den Fall zur weiteren Verhandlung im Einklang mit dieser Stellungnahme an das erstinstanzliche Gericht zurück."

Analysten sehen Urteil als leicht negativ für Bayer

Analyst Richard Vosser von der Bank JPMorgan wertet die Gerichtsentscheidung als leicht negativ. So seien neben dem Fall Erickson weitere acht Fälle in Washington in der Berufung anhängig, mit ausstehenden Schadenersatzforderungen in Höhe von rund 1,2 Milliarden US-Dollar. Allerdings betone Bayer gleichzeitig, dass jeder dieser Fälle "einzigartig in seiner Rechts- und Sachgrundlage" ist und zusätzliche Rechtsfragen aufwerfe, die im Fall Erickson noch nicht behandelt worden seien.

Grundsatzvereinbarung zu weiteren PCB-Fällen bereits getroffen

Bereits im August hatte Bayer eine Grundsatzvereinbarung zur Beilegung sämtlicher PCB-Fälle zum Sky Valley Education Center geschlossen - ausgenommen diese bisherigen Urteile zu Ungunsten des Unternehmens. Die Kosten seien durch Rückstellungen und Verbindlichkeiten abgedeckt, hieß es damals.

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