Gesetz gegen digitalen Voyeurismus? Justizministerium will Lücke schließen
Ein Vorfall in Köln sorgte für Entsetzen: Ein Mann filmte im Frühjahr den Po einer joggenden Frau – anzeigen konnte sie ihn nicht, weil das Verhalten nach derzeitiger Rechtslage nicht strafbar war. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will das ändern. Die SPD-Politikerin betont, dass Frauen sich im öffentlichen Raum ebenso sicher bewegen können müssen wie Männer. „Sexueller Belästigung, digitalem Voyeurismus und vergleichbaren Übergriffen muss der Staat entschlossen entgegentreten – auch mit den Mitteln des Strafrechts“, sagte Hubig.
NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne, l) nimmt von Yanni Gentsch eine Petition entgegen. Die Kölnerin Gentsch wurde beim Joggen von einem Voyeur belästigt, der ihr Gesäß filmte. Bei der Polizei konnte sie keine Strafanzeige erstatten: Das sei nicht strafbar. Inzwischen haben rund 105.050 Menschen eine Petition unterschrieben, dies zu ändern (Foto: dpa).
Foto: Federico Gambarini
Im Folgenden:
Warum heimliches Filmen von Frauenkörpern bald strafbar werden könnte.
Weshalb Bundesjustizministerin Hubig eine Gesetzesänderung gegen digitalen Voyeurismus plant.
Welche Strafrechtsänderungen nach dem Kölner Po-Filmfall diskutiert werden.
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