Politik

Schwarzarbeit bekämpfen: Sozialschutz für Paketboten soll dauerhaft gewährleistet werden

Der Schutz von Paketboten vor Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung wird dauerhaft gestärkt: Der Bundesrat hat die Verlängerung der bisher befristeten Regeln zur Nachunternehmerhaftung beschlossen. Damit soll sichergestellt werden, dass Beschäftigte ihre Sozialleistungen erhalten und Betrug verhindert wird.
21.11.2025 14:15
Lesezeit: 1 min

Die Länderkammer stimmte der Entfristung des Paketboten-Schutz-Gesetzes zu. Gesetzliche Regelungen zur Nachunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und Paketbranche werden damit dauerhaft im Gesetz verankert. Sie wären sonst zum 31. Dezember ausgelaufen. Paketdienstleister haften nach dem Gesetz, wenn von ihnen beauftragte Subunternehmer Beschäftigte schwarz arbeiten lassen und Sozialversicherungsbeiträge nicht bezahlen. Diese Haftungsandrohung soll dazu führen, dass Paketdienstleister ihre Subunternehmer sorgfältiger auswählen und schwarze Schafe in der Branche ausgesiebt werden.

Schwierige Situation für viele Paketboten

Kontrolleure der zuständigen Finanzkontrolle Schwarzarbeit stellten in den vergangenen Jahren fest, dass Subunternehmerketten in der Branche weit verbreitet sind. Beschäftigte sind oft mit Lieferwagen ohne Firmenlogo unterwegs, was Prüfungen erschwert. Derzeit macht die schwache Konjunktur der Paketbranche in Deutschland zu schaffen.

Zudem wurden mit dem nun beschlossenen Gesetz die nationalen Rechtsgrundlagen für die Umsetzung einer EU-Maschinenverordnung geschaffen. Hier geht es um Vorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Konstruktion und beim Bau von Maschinen.

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