Bundesrat gibt Steuerpaket frei: Pendlerpauschale und Mehrwertsteuer werden angepasst
Pendlerinnen und Pendler, Gastronomen sowie Ehrenamtler werden zum 1. Januar steuerlich entlastet. Dafür gab der Bundesrat in Berlin grünes Licht. In der Steuererklärung steigt die Pendlerpauschale, zugleich sinkt die Mehrwertsteuer auf Speisen in Restaurants. Ehrenamtliche Sporttrainer, Chorleiter und andere Engagierte dürfen dadurch mehr einnehmen, ohne darauf Steuern zu zahlen.
Die Kosten dafür übernehmen etwa zur Hälfte Länder und Kommunen – ihnen entgehen in den nächsten Jahren Steuereinnahmen in Milliardenhöhe. Mehrere Länder bestanden im Bundesrat deshalb darauf, die Bund-Länder-Finanzen im kommenden Jahr grundsätzlich neu zu ordnen.
Pendlerpauschale
Über die Pendlerpauschale können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Fahrtkosten von der Wohnung zur Arbeit steuerlich absetzen – unabhängig davon, ob sie mit dem Fahrrad, der Bahn oder dem Auto unterwegs sind. Derzeit gilt für die ersten 20 Kilometer Wegstrecke ein Satz von 30 Cent pro Kilometer. Ab dem 21. Kilometer kann man 38 Cent ansetzen. Künftig gelten 38 Cent schon ab dem ersten Kilometer. Das sei nötig, weil Pendler gestiegene Preise durch den CO2-Preis zu verkraften hätten, argumentierten die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig (SPD) und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU).
Mehrwertsteuer in der Gastronomie
Die Umsatzsteuer beziehungsweise Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie wird dauerhaft von derzeit 19 auf 7 Prozent reduziert. Das Schnitzel dürfte dadurch aber wohl nicht billiger werden. Gastronomen dämpften bereits vor dem Beschluss die Erwartungen, dass mit der Mehrwertsteuer auch die Preise sinken. Söder begründete die Senkung der Mehrwertsteuer mit deutlich gestiegenen Kosten für die Gastronomie. Essen im Restaurant sei zudem wichtig für den Zusammenhalt im Land, betonte er. Damit rückt die Mehrwertsteuer erneut in den Mittelpunkt der Debatte.
Übungsleiter und Ehrenamtler
Die Steuerpauschale für Übungsleiter wird von 3.000 auf 3.300 Euro angehoben, die für ehrenamtlich Tätige von 840 auf 960 Euro. Diese Beträge kann man künftig durch sein Engagement einnehmen, ohne darauf Steuern zu zahlen. Das betrifft etwa Trainer in Sportvereinen, Chorleiter oder ehrenamtliche Pfleger – unabhängig davon, wie sich Pendlerpauschale und Mehrwertsteuer entwickeln.
Parteispenden und Medaillengewinne
Prämien für Medaillengewinne bei Olympischen Spielen werden steuerfrei gestellt. Außerdem können Gewerkschaftsmitglieder ihren Beitrag künftig zusätzlich zu bestehenden Pauschbeträgen und Werbungskosten absetzen. Bisher zählt er zu den Werbungskosten – wer dabei nicht über den Pauschalbetrag kam, hatte also nichts davon. Auch bei diesen Punkten gilt: Während Pendlerpauschale und Mehrwertsteuer konkret geändert werden, bleiben die übrigen Regeln an klare Voraussetzungen gebunden.


