Enteignung im Kriegsfall: Norwegens Armee warnt 13.500 Bürger vor möglicher Beschlagnahmung
In Norwegen werden in diesem Jahr tausende Haushalte offiziell darauf vorbereitet, dass der Staat im Ernstfall auf privates Eigentum zugreifen kann. Die norwegischen Streitkräfte verschicken rund 13.500 Briefe, in denen Bürger informiert werden, dass ihre Häuser, Autos, Boote und weitere Ausrüstung im Kriegsfall beschlagnahmt werden könnten. Damit rückt das Thema Enteignung im Kriegsfall erneut in den Fokus – und zeigt, wie ernst Oslo die Sicherheitslage bewertet.
Nach Angaben des Militärs handelt es sich um sogenannte Requisitionsbescheide. Diese dienen dazu, Eigentümer darüber zu informieren, dass bestimmte Vermögenswerte im Konfliktfall übernommen werden könnten. Ziel sei es, "sicherstellen, dass die Streitkräfte im Kriegsfall Zugriff auf die für die Landesverteidigung notwendigen Ressourcen haben". Für die Betroffenen bedeutet diese Enteignung im Kriegsfall zunächst keine unmittelbare Einschränkung: Die Armee betont, die Schreiben hätten in Friedenszeiten keine praktischen Auswirkungen.
Militärgesetz von 1951: Rechtsrahmen für Enteignung im Kriegsfall
Rechtliche Grundlage für die mögliche Enteignung im Kriegsfall ist ein Militärgesetz aus dem Jahr 1951, das noch aus der Zeit des Kalten Krieges stammt. Laut norwegischem Militär gilt eine Beschlagnahme zunächst für ein Jahr, kann aber verlängert werden. Zudem handelt es sich bei den etwa 13.500 Schreiben zu rund zwei Dritteln um Erneuerungen bereits bestehender Bescheide. Die Enteignung im Kriegsfall ist damit keine spontane Maßnahme, sondern Teil einer regelmäßigen Planung.
Besonders deutlich wird das in den Aussagen von Anders Jernberg, dem Chef der Logistik-Organisation der Armee. Er erklärte: "Die Bedeutung der Krisen- und Kriegsvorsorge hat in den vergangenen Jahren dramatisch zugenommen". Gleichzeitig warnte er, Norwegen befinde sich "in der schwersten sicherheitspolitischen Krise seit dem Zweiten Weltkrieg". Die Gesellschaft müsse deshalb "auf sicherheitspolitische Krisen und im schlimmsten Fall auf einen Krieg vorbereitet sein". Neben der militärischen werde auch die zivile Bereitschaft verstärkt – ein Kernpunkt der Kriegsvorsorge Norwegen.
Vom Haushalt zur Landesverteidigung: Enteignung im Kriegsfall wird koordiniert
Die Debatte um Enteignung in Norwegen bekommt dadurch eine strategische Dimension: Es geht nicht nur um einzelne Haushalte, sondern um die Fähigkeit des Landes, im Kriegsfall schnell handlungsfähig zu sein. Das Militär arbeitet nach eigenen Angaben eng mit Behörden und weiteren Akteuren der Gesamtverteidigung zusammen. Koordiniert werde dabei, dass Bezirke und Gemeinden im Ernstfall die Mittel erhalten, die sie für ihre Bereitschaftsaufgaben benötigen. Grundlage ist eine nationale Ressourcendatenbank der Streitkräfte, die verfügbare Mittel erfasst und die Abstimmung mit staatlichen Stellen ermöglicht. Auch das unterstreicht: Enteignung im Kriegsfall ist in Norwegen organisatorisch vorbereitet.
Für das Jahr 2026 sollen erneut rund 13.500 vorbereitende Inanspruchnahmen ausgestellt werden. Die Zahl ergibt sich laut Militär daraus, dass gezielt Eigentümer von Ressourcen identifiziert wurden, die im Ernstfall militärisch nützlich wären. Damit wird Enteignung in Norwegen zu einem festen Element der Sicherheitsarchitektur und der Kriegsvorsorge Norwegen.
198 Kilometer Grenze zu Russland: Warum Norwegen Enteignung im Kriegsfall plant
Hintergrund der verschärften Vorsorge ist auch die geopolitische Lage: Norwegen ist Mitglied der NATO, gehört aber nicht der Europäischen Union an. Es grenzt im Arktischen Ozean an Russland und teilt im Norden eine 198 Kilometer lange Landgrenze mit Russland. Gerade diese Nähe macht das Thema Enteignung im Kriegsfall für die Planer der Landesverteidigung besonders relevant – und für viele Bürger im Kriegsfall zu einer realen Option.


