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Deutsche Post: Briefzustellung ohne staatliche Kontrolle

Damit die Post beim Transport und bei der Zustellung von Briefen nicht bummelt, gibt es staatlich verordneten Zeitdruck. Doch nun zeigt sich: Eine entsprechende Vorschrift ist derzeit ein Papiertiger.
26.01.2026 12:55
Lesezeit: 3 min
Deutsche Post: Briefzustellung ohne staatliche Kontrolle
Die Bundesnetzagentur kann die gesetzlichen Zustellfristen der Post nicht überprüfen. Ein Rechtsstreit blockiert den Messauftrag, während Beschwerden um 40 Prozent steigen (Foto: dpa).

Beim Brieftransport hat die Deutsche Post weniger Zeitdruck als gedacht. Seit gut einem Jahr gilt zwar eine gesetzliche Vorschrift, der zufolge die Post mindestens 95 Prozent der Briefe drei Werktage nach Einwurf zugestellt haben muss; am vierten Werktag müssen es 99 Prozent sein. Doch die Bundesnetzagentur kann die Einhaltung dieser Pflicht in diesem und womöglich auch im kommenden Jahr gar nicht kontrollieren, wie aus einem internen Behördenschreiben hervorgeht.

Maßnahmen wie die Verhängung einer Geldbuße kämen daher nicht in Betracht, heißt es in dem Dokument, das an den Beirat der Netzagentur gerichtet ist.

Der staatliche Zeitdruck auf die Post bei ihrem Briefgeschäft hatte sich Anfang 2025 als Folge einer Gesetzesnovelle deutlich abgeschwächt. Dadurch konnte die Post Kosten senken. Nun zeigt sich, dass dieser gesetzliche Zeitdruck derzeit nicht nur abgeschwächt, sondern eine Nullnummer ist.

Rechtsstreit blockiert staatlichen Messauftrag

Grund für die fehlende staatliche Kontrollmöglichkeit bei den sogenannten Brieflaufzeiten ist ein Streit vor Gericht. Bei den Laufzeitmessungen musste sich die Netzagentur jahrzehntelang auf ein Marktforschungsunternehmen verlassen, das für die Deutsche Post tätig ist und testweise rund 300.000 Briefe pro Jahr verschickt. Die Daten dieses Marktforschers bekam nicht nur die Post, sondern auch die Bundesnetzagentur.

Die Behörde war bei ihrer Bewertung der Situation also abhängig von einem von der Post bezahlten Dienstleister - das hatte für so manchen Kritiker ein Geschmäckle. Die Gesetzesnovelle änderte das: Seit 2025 darf die Bundesnetzagentur nicht mehr auf die Daten des von der Post bezahlten Marktforschers zurückgreifen, um ihrer gesetzlichen Kontrollpflicht nachzukommen. Stattdessen sollte sie einen eigenen Auftrag an einen Dienstleister erteilen.

Doch so einfach war das nicht. Denn bei dem entsprechenden Ausschreibungsverfahren wollte auch das Marktforschungsunternehmen mitmachen, das seit Jahrzehnten für die Post tätig ist. Das aber war nicht möglich: Die Netzagentur erlaubte keine Firmen, die auch für die Post tätig und daher nach ihrem Verständnis nicht unabhängig sind.

Netzagentur darf den Auftrag vorerst nicht vergeben

Gegen dieses Vergabekriterium legte das Marktforschungsunternehmen Beschwerde ein, der Fall landete vor Gericht. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht verhängte im Juli 2025 ein „einstweiliges Zuschlagsverbot“ - solange der Rechtsstreit nicht entschieden ist, darf die Bundesnetzagentur den Auftrag nicht vergeben. Wie aus dem Schreiben der Bundesnetzagentur hervorgeht, hat sich eine finale Entscheidung des Gerichts seither verzögert.

Die Verzögerung ist ärgerlich, denn die Testsendungen von Briefen müssen immer das komplette Kalenderjahr abdecken. Da 2026 schon angebrochen ist, fällt 2026 in puncto Kontrolle der gesetzlichen Vorgaben komplett weg.

Sollte sich der Rechtsstreit vor dem OLG Düsseldorf hinauszögern und das Zuschlagsverbot auch im Hauptsacheverfahren gelten, „würde das für das laufende Vergabeverfahren auch einen Messbeginn zum 1.1.2027 gefährden“, heißt es nun von der Netzagentur. Dann könnte es erst 2028 losgehen und die Post könnte im Fall der Fälle erst 2029 ein Bußgeld aufgebrummt bekommen - in Bezug auf Messungen im Jahr zuvor.

Wie schnell befördert die Post derzeit Briefe?

Die von der Bundesnetzagentur gewünschte unabhängige Prüfung findet zwar nicht statt, die von der Post selbst beauftragten Messungen gibt es aber weiterhin. Diese Überprüfungen fallen für den Bonner Logistiker positiv aus: Ein Post-Sprecher nennt vorläufige Ergebnisse, denen zufolge im vergangenen Jahr 97 Prozent der Sendungen spätestens am dritten Werktag nach Einwurf angekommen sind und 99 Prozent am vierten Werktag. Damit wären die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Allerdings spielen diese Messungen für die Erfüllung der staatlichen Pflicht keine Rolle.

Der Post-Sprecher betont, dass diese Marktforschung in einem TÜV-zertifizierten Verfahren nach einer europäischen Norm erfolge. Nach seinem Verständnis agiert die von der Post bezahlte Firma unabhängig.

Zahl der Beschwerden steigt deutlich

Mögen die gemessenen Werte der Briefzustellung der Post auch positiv sein, allzu positiv ist die Sicht von vielen Bürgern auf den gelben Riesen nicht. In den ersten drei Quartalen 2025 gingen mehr als 44.000 Beschwerden über Postdienstleistungen bei der Bundesnetzagentur ein, die allermeisten richteten sich gegen den Marktführer DHL/Deutsche Post. So viele waren es noch nie gewesen.

Hierbei ging es nicht nur um beschädigte Pakete, falsch abgegebene Sendungen und andere Mängel, sondern auch um überlange Wartezeiten auf Briefe. Im Vergleich zu den Milliarden an Briefen und Paketen, die die Post in diesem Zeitraum transportierte, ist das Beschwerdeaufkommen zwar verschwindend gering. Dass es aber deutlich höher ist als früher, sollte zu denken geben: Es waren rund 40 Prozent mehr Beschwerden als in den ersten drei Quartalen 2024 und rund 70 Prozent mehr als in den ersten drei Quartalen 2023.

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