Kabinett beschließt neue Schadstoffregeln für Industrie
Mit einem neuen Gesetzesentwurf will die Bundesregierung den Ausstoß von Schadstoffen durch Industriebetriebe stärker regulieren. Für Industriebetriebe sollen in Deutschland künftig strengere Grenzwerte bei Schadstoffen gelten. Zugleich sollen Unternehmen durch vereinfachte Verfahren auch entlastet werden, wie ein vom Bundeskabinett beschlossener Gesetzesentwurf vorsieht. Dieser soll eine entsprechende Richtlinie der EU zu Industrieemissionen in deutsches Recht umsetzen. Die Umsetzung muss bis zum 1. Juli 2026 erfolgen.
Konkret geht es um die Novellierung der EU-Richtlinie 2024/1785, die Emissionen und Schadstoffe aus Industrie und Landwirtschaft noch stärker reduzieren soll. Die EU-Richtlinie 2024/1785 (in Kraft seit 4. August 2024) novelliert die Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU (IED), um Verschmutzungen durch Großanlagen (Energie, Chemie, Metall) drastisch zu senken. Sie verpflichtet Betreiber zu Umweltmanagementsystemen, Transformationsplänen für Klimaneutralität bis 2050 und der Anwendung der besten verfügbaren Techniken (BVT).
Die bisherige Richtlinie habe bereits für verbesserte Luftqualität in vielen Regionen gesorgt, heißt es im Gesetzesentwurf. Luftverschmutzung sei dennoch weiterhin die häufigste umweltbedingte Ursache für vorzeitige Todesfälle in der EU. "Die überarbeitete Richtlinie setzt nun zusätzliche Anreize, in moderne Umwelttechnik zu investieren", sagte Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD). Damit sollen nicht nur ökologische Ziele verfolgt, sondern auch wirtschaftliche Perspektiven für innovative Unternehmen geschaffen werden.
Strengere Grenzwerte, schnellere Genehmigungen
Die Grenzwerte für ausgestoßene Schadstoffe sollen künftig stärker an klimafreundlichere Technologien angepasst werden. Unternehmen, die sich bereits nachweislich mit dem Umstieg beschäftigen, soll bei bestimmten Vorschriften zudem ein Aufschub von bis zu acht Jahren gewährt werden. Das soll verhindern, dass sie noch in fossile Technologien investieren müssen, heißt es im Gesetzesentwurf.
An der Beschleunigung von Verfahren waren laut Schneider auch Länder und auch die Industrie intensiv beteiligt. Durch höhere Schwellenwerte soll es bei Bauvorhaben künftig seltener eine verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung geben, heißt es im Entwurf. Das soll für schnellere Genehmigungsverfahren sorgen und sei wegen Spielräumen im EU-Recht möglich.
Das Umweltministerium beschreibt in seiner Pressemitteilung, dass die Industrieemissions-Richtlinie (IED) EU-weit für alle umweltrelevanter Industrieanlagen gilt. ist. Sie regelt die Genehmigung, den Betrieb, die Überwachung und die Stilllegung von Anlagen in fast allen Industriezweigen. So gilt sie für Anlagen in der Energiewirtschaft, der chemischen Industrie, der Landwirtschaft und für viele Abfallbehandlungsanlagen. In ganz Europa greift die Richtlinie EU-weit bei mehr als 40.000 Industrieanlagen.
Kritik aus der kriselten Chemiebranche
Auch an die geplanten Lockerungen von Umweltvorgaben, welche die EU-Kommission im vergangenen Dezember vorgeschlagen hatte, ist der deutsche Gesetzesentwurf laut Ministerium etwa bei den Übergangsfristen bereits angepasst. Noch müssen die Mitgliedsstaaten und das EU-Parlament den Vorschlägen jedoch zustimmen, bevor sie in Kraft treten können.
Dass die Bundesregierung mit dem Gesetzesentwurf nicht bis dahin abwarte, sieht der Verband der Chemischen Industrie (VCI) kritisch. Das erzeuge nicht die versprochene Planungssicherheit, sondern Rechtsunsicherheit. "Berlin baut Bürokratie auf, obwohl sie in Brüssel gerade wieder abgeräumt werden soll", sagte Hauptgeschäftsführer Wolfgang Große Entrup. "Das ist ein Widerspruch, den sich der Standort aktuell nicht leisten kann."
Die deutsche Chemiebranche erwartet auch im kommenden Jahr kein Ende ihrer tiefen Branchenkrise. „Die Industrie funkt SOS. 2025 war für unsere Branche erneut sehr schwierig und der Blick nach vorn wird nicht rosiger“, sagte Markus Steilemann, Präsident des Verbands der Chemischen Industrie (VCI), in Frankfurt. Insgesamt fiel die Beschäftigung um 0,5 Prozent auf rund 478.000 Menschen. Bereits angekündigte Anlagenschließungen oder Produktionsverlagerungen dürften zu einem weiteren Jobabbau führen, erwartet der VCI.
Zeitdruck durch EU-Vorgaben
Die überarbeitete EU-Schadstoffrichtlinie ist bereits im August 2024 in Kraft getreten. Die Mitgliedsstaaten haben bis Juli 2026 Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland kommt das Vorhaben damit in eine entscheidende Phase. Im Koalitionsvertrag hatten SPD und Union festgehalten, die Richtlinie „so schlank wie möglich“ umzusetzen – ein politisches Ziel, das nun auf dem Prüfstand steht.
Der Bundestag wird sich als nächstes mit dem Gesetzesentwurf befassen. Ob die geplanten Entlastungen und Übergangsregelungen ausreichen, um auch wirtschaftliche Akzeptanz zu sichern, bleibt dabei offen.
Reaktionen und Ausblick
Mit dem Kabinettsbeschluss sendet die Bundesregierung ein Signal: Der Klimaschutz im Industriesektor soll nicht nur mit strengeren Regeln, sondern auch mit Strukturreformen vorangetrieben werden. Gleichzeitig offenbart die Kritik der Chemieindustrie die Spannungen zwischen ökologischen Zielen und wirtschaftlicher Realität.
Während der Gesetzesentwurf sowohl ambitionierte Umweltziele als auch pragmatische Erleichterungen für Unternehmen berücksichtigt, bleibt die zentrale Herausforderung bestehen: Ein Gleichgewicht zwischen regulatorischem Druck und verlässlichen Rahmenbedingungen zu finden.
FAQ: Industrieemissions-Richtlinie – häufige Fragen zum Gesetzesentwurf
Wer hat den Gesetzesentwurf beschlossen?
Das Bundeskabinett hat den Gesetzesentwurf beschlossen.
Was ist das Ziel der neuen Schadstoffregeln?
Ziel ist es, die Luftverschmutzung weiter zu reduzieren und Investitionen in klimafreundliche Technologien zu fördern.
Welche neuen Pflichten kommen konkret auf Unternehmen zu?
Unternehmen müssen künftig stärker nachweisen, dass sie moderne Umwelttechnologien einsetzen („beste verfügbare Techniken“) und systematisch Umweltmanagement betreiben. Zusätzlich sollen Transformationspläne erforderlich werden, die aufzeigen, wie eine Anlage langfristig klimaneutral werden kann.
Welche Branchen sind besonders stark betroffen?
Besonders betroffen sind Betreiber großer Industrieanlagen in den Bereichen Energie, Chemie, Metallverarbeitung, Abfallwirtschaft sowie zunehmend auch große landwirtschaftliche Betriebe. Für viele dieser Anlagen könnten strengere Emissionsauflagen und zusätzliche Berichtspflichten gelten.
Drohen Unternehmen durch die neuen Regeln höhere Kosten?
Ja, kurzfristig könnten zusätzliche Investitionen in Filtertechnik, Produktionsumstellungen und Genehmigungsmanagement nötig werden. Mittel- bis langfristig erhofft sich die EU allerdings Effizienzgewinne durch modernere Anlagen und eine größere Technologieführerschaft bei Umweltstandards.
Welche Entlastungen sind für Unternehmen vorgesehen?
Vereinfachte Verfahren, Aufschub bei Vorschriften von bis zu acht Jahren und höhere Schwellenwerte für Umweltprüfungen.
Warum gibt es Kritik von der Chemieindustrie?
Der Verband der Chemischen Industrie sieht durch den Zeitpunkt des Gesetzes zusätzliche Bürokratie und fehlende Planungssicherheit.
Wie geht es jetzt weiter?
Als nächstes wird sich der Bundestag mit dem Gesetzesentwurf befassen. Änderungen durch das Parlament oder den Bundesrat sind möglich. Unternehmen sollten den Gesetzgebungsprozess daher aufmerksam verfolgen, da Details über Übergangsfristen und Genehmigungsregeln noch angepasst werden könnten.
Wann muss die EU-Richtlinie national umgesetzt sein?
Die Frist zur Umsetzung endet im Juli 2026.

