Vor dem Kippen des Gesetztes-Entwurf zur Saatgut-Verordnung im März 2014 haben allein in Deutschland und Österreich mehr als 700.000 Bürger die Petition gegen die Verordnung unterschrieben. Organisiert wurde die Aktion durch „Freiheit für die Vielfalt“. Die EU hatte auf den Druck der Bürger reagiert, die sich nicht vorschreiben lassen wollen, welches Obst und Gemüse sie in ihren Gärten anbauen wollen (mehr hier).
Die Initiative hofft, dass nun spätestens der neue EU-Kommissar den in erster Lesung abgelehnten Entwurf zurückzieht und mit allen Beteiligten einen neuen Anlauf unternimmt.
Denn ein erneuter Versuch der Saatgut-Industrie, die Sortenvielfalt einzuschränken, könnte im Herbst bevorstehen. Die österreichischen Grünen warnen davor in ihrem EU-Wahlkampf mit landesweiten Plakaten „Meine Tomate darf nicht illegal werden“ (hier).
„Eine Möglichkeit ist, dass ein neue Kommissar nach der EU-Wahl einen neuen Entwurf einbringt, allerdings sicher nicht vor Ende dieses Jahres“, so Benedikt Haerlin, Initiator von Initiative auf Nachfrage der Deutschen Wirtschafts Nachrichten.
„Dann geht der Kampf für die Freiheit der Vielfalt in die zweite, entscheidende Runde. Die internationalen Saatgutkonzerne werden nach neuen Mitteln suchen, ihre Industriestandards und Hybridsaatgut-Normen gegen sich selbst vermehrende, samenfeste Sorten und die Vielfalt von unten durchzusetzen. Dabei könnte auch das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA eine Rolle spielen.“
Das käme den Saatgut-Herstellern sehr entgegen. Genmanipulierten Pflanzen werden in den USA leicht zugelassen. Zudem erlaubt den Herstellern ein Gesetz, sich über Gerichtsurteile hinwegzusetzen. Monsanto und Co sind damit immun gegen Klagen (mehr hier).
Auf der anderen Seite hat Monsanto in den USA als Kläger bereits zahlreiche Verfahren gegen Landwirte gewonnen. Ein amerikanisches Höchstgericht hat einen Farmer zu einer drakonischen Strafe verurteilt, weil er das Saatgut von Monsanto mit einem anderen Saatgut vermischt hatte (hier).
Bis zum Jahr 2013 hat Monsanto 142 Prozesse wegen angeblicher Patentverletzungen bei Saatgutarten geführt. Mehr als 23 Millionen Dollar an Entschädigungszahlungen hat der Konzern bisher erstritten (hier).
Mit dem TTIP könnten die US-Konzerne diese Taktik auch nach Europa tragen. Mit dem Vorwurf der Verunreinigung könnten sie den Bauern erhebliche Schwierigkeiten bereiten. Begleitet von entsprechenden Investment-Schutzabkommen würden sich die Staaten gezwungen sehen, den Konzernen freie Märkte zu garantieren und Verletzungen dieser Freiheiten mit Steuermitteln abzugelten (mehr dazu hier).