Politik

Doppelte Stimmabgabe könnte Ergebnis der EU-Wahl verfälschen

Lesezeit: 2 min
25.05.2014 02:56
Nicht einmal handwerklich hat die EU die Wahl auf die Reihe gebracht: Wahlberechtigte, die im EU-Ausland leben oder eine zweite EU-Staatsbürgerschaft haben, können bei der EU-Wahl doppelt abstimmen. Der Fehler im System ist auf die unterschiedlichen Melde- und Wahlrechte der EU-Mitgliedsländer zurückzuführen.
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Das Ergebnis der EU-Wahl am kommenden Sonntag könnte durch ein organisatorisches Chaos verfälscht werden, denn eine erhebliche Anzahl an EU-Wählern hat die Möglichkeit zur doppelten Stimmabgabe. Wenn Wahlberechtigte im EU-Ausland leben, kann es passieren, dass sie zwei Wahlbenachrichtigungen erhalten. So erhalten beispielsweise Deutsche, die in Belgien oder den Niederlanden wohnhaft sind, von beiden Ländern Wahlunterlagen zugesendet.

Auch Wähler mit doppelter EU-Staatsbürgerschaft seien von dem Wahlchaos betroffen. So habe der Aachener Student Jan Staasmeyer, der sowohl über die deutsche als auch über die finnische Staatsbürgerschaft verfügt, von beiden Ländern Wahlunterlagen erhalten, wie der WDR berichtet. Staasmeyer hatte diese jedoch in keinem der beiden Länder aktiv angefordert.

Wer doppelt abstimmt macht sich jedoch strafbar. Nach Paragraf 107a des Strafgesetzbuches (StGB) kann jeder, der unbefugt wählt oder das Wahlergebnis unrichtig verkündet, mit einer Geldbuße oder sogar bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Dabei ist schon der Versuch der Wahlfälschung strafbar.

Ursache für das bürokratische Chaos seien die unterschiedlichen Melde- und Wahlrechte der verschiedenen Mitgliedsstaaten, zitiert der WDR den Sprecher des Bundeswahlleiters Klaus Pötzsch. Aus diesem Grund plädiert Pötzsch für ein EU-weites Wählerverzeichnis.

Die Mitgliedsstaaten sind angewiesen Informationen über mögliche Doppelungen untereinander auszutauschen. Doch dass dieser Austausch nicht einmal zwischen Nachbarstaaten reibungslos funktioniert, zeigt das Beispiel Schweden und Dänemark. Die dänische Wahlbehörde hätte ihr schwedisches Pendant bis zum 28. April über schwedische Bürger informieren sollen, die in Dänemark wählen werden.

„Wir müssen spätestens 30 Tage vor der EU-Wahl Zugang zu diesen Daten haben, um unser Wahlregister rechtzeitig zu erstellen“, zitiert der EUobserver einen Vertreter der schwedischen Wahlleitung. Die Informationen kamen jedoch nur teilweise oder viel zu spät in Schweden an. Zudem fehlen der schwedischen Wahlleitung entsprechende Daten aus zehn weiteren EU-Ländern.

Auch in den Niederlanden ist das Problem der doppelten Stimmabgabe bekannt. Die Tageszeitung „Algemeen Dagblad“ berichtet von rund 157.000 Niederländern, die Wahlunterlagen in zweifacher Ausführung erhalten haben.

„Ich habe versucht, das Thema bei einigen EU-Kollegen anzusprechen, aber sie waren nicht interessiert“, zitiert EUobserver den niederländischen Innenminister Ronald Pasterek.

Welche Auswirkungen die doppelte Stimmabgabe auf die kommende EU-Wahl haben wird, ist nicht endgültig feststellbar. Zum einen verhindert das Wahlgeheimnis jede Überprüfung und zum anderen werden die verschiedenen Wahlverzeichnisse im Nachhinein nicht mehr auf Doppelungen abgeglichen.

Nach Informationen der EU-Kommission leben etwa acht Millionen EU-Wähler im EU-Ausland und sind damit potenzielle Doppelwähler. Doch die Verantwortlichen spielen das Thema herunter.

„Wer geht schon zweimal wählen? Das dürfte eine Minderheit sein“, sagte Klaus Pötzsch dem WDR.

„Das Hauptproblem war bisher die Leute überhaupt zum Wählen zu bringen, nicht das die Leute zweifach abstimmen“, zitiert der EUobserver den schwedischen Vertreter des EU-Parlaments Markus Bonekamp.

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