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Schweizer Firmen dürfen Löhne nicht in Bitcoin auszahlen

Lesezeit: 1 min
24.05.2014 00:44
Die Bezahlung der Angestellten in Bitcoin ist in der Schweiz illegal, so eine Studie. Die starke Volatilität der Internet-Währung stelle ein zu hohes Risiko für den Wert des Gehalts dar. Bonuszahlungen in Bitcoin hingegen sind offenbar möglich.
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Einige Schweizer Unternehmen hatten verstärktes Interesse daran gezeigt, ihre Angestellten in der Internet-Währung Bitcoin zu bezahlen. Doch eine Studie des sozialdemokratischen Abgeordneten Jean Christophe Schwaab zeigt, dass dies in der Schweiz möglicherweise illegal ist.

Gemäß dem Schweizer Arbeitsrecht sei es rechtmäßig, das Gehalt teilweise oder vollständig in ausländischen Währungen zu zahlen, sagte Schwaab zu dem Nachrichtenportal Coindesk. Voraussetzung dafür sei, dass der Betrag umgerechnet in Schweizer Franken der vereinbarten Summe entspricht. Zudem dürfe die Zahlung in einer Fremdwährung kein Risiko für den Angestellten darstellen.

Die starke Volatilität von Bitcoin ist daher das entscheidende Hindernis für die Zahlung von Löhnen und Gehältern, so Schwaab. Ein Unternehmen dürfe dieses Risiko nach Schweizer Recht nicht an die Angestellten weitergeben, selbst dann wenn die Angestellten das Risiko in Kauf nehmen wollen. Die entsprechenden Regulierungen verlangen, dass Lohnzahlungen ihren Wert mindestens einen Monat lang behalten.

Es gibt jedoch Möglichkeiten die Regulierungen zu umgehen. Schwaab sagt, dass die Angestellten ihre Gehälter selbstständig in Bitcoin umtauschen können. Zudem seien Bonuszahlungen etwa zum Jahresende grundsätzlich legal.

Die Bitcoin Association Switzerland (BAS) widerspricht Schwaabs Darstellung im Hinblick auf die rechtliche Situation der Bitcoin-Gehälter. BAS-Vizepräsident Alexis Roussel hält Gehälter in Bitcoin dann für legal, wenn „von dem Unternehmen spezifische Maßnahmen ergriffen werden, um das Risiko für die Angestellten abzusichern, um sicherzustellen, dass ihre Einnahmen stabil sind“.

Nach Ansicht Meissers ist Schwaabs Studie möglicherweise wegen dessen Mitgliedschaft in der Sozialdemokratischen Partei fehlerhaft. Die Sozialdemokraten waren im Jahr 2011 auch gegen die Bezahlung von Angestellten in Euro.

Meisser glaubt nicht, dass die Schwaab-Studie negative Auswirkungen auf die lokalen Bitcoin-Startups haben wird. „Gründer und Angestellte von Startups sind definitionsgemäß risikofreudig. Hier sind minimale fixe Gehälter (manchmal null) und hohe variable Bonuszahlungen (sei es in der Form von Anteilen oder in Bitcoin) normal.“

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