Deutschland

BGH-Urteil schützt Anonymität im Netz

Lesezeit: 1 min
01.07.2014 13:34
Bei Verleumdungen im Internet haben die Geschädigten keinen Anspruch auf die Herausgabe von Nutzerdaten, so der Bundesgerichtshof. Demnach dürfen Betreiber von Internetportalen Name, Anschrift und E-Mail-Adresse nicht ohne das Einverständnis der Nutzer preisgeben.

Mehr zum Thema:  
Benachrichtigung über neue Artikel:  

Wer im Internet anonym verleumdet wird, hat keinen Anspruch auf Herausgabe der persönlichen Daten des Täters. Das entschied am Dienstag der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil. Demnach dürfen Betreiber von Internetportalen die Anmeldedaten von Nutzern ohne deren Einwilligung nicht preisgeben, auch wenn diese die Persönlichkeitsrechte anderer verletzt haben. Das betrifft unter anderem die E-Mail-Adresse, Name und Anschrift. (AZ: VI ZR 345/13)

Im konkreten Fall hatte ein anonymer Nutzer über das Bewertungsportal Sanego unwahre Behauptungen über einen Arzt verbreitet. So hieß es zum Beispiel, der Mediziner habe ein falsches Medikament verabreicht, in seinem Behandlungszimmer stapelten sich Patientenakten in Wäschekörben und die Wartezeit betrage drei Stunden. Der Arzt hatte bereits gerichtlich erwirkt, dass Sanego die Verbreitung der Behauptungen unterlässt. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte dann entschieden, dass der Mediziner von dem Portal auch Auskunft über die Anmeldedaten des Nutzers verlangen könne.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hält dagegen bei anonymen Verleumdungen nur einen Unterlassungsanspruch gegen den Internetanbieter für möglich. Auskunft über persönliche Daten dürfe das Unternehmen nur erteilen, wenn dies für die Strafverfolgung erforderlich sei. In solchen Einzelfällen hätten dann auch nur die zuständigen Behörden ein Recht auf Auskunft.


Mehr zum Thema:  

DWN
Unternehmen
Unternehmen Neue Verträge: Nach dem KaDeWe sind auch Oberpollinger und Alsterhaus gerettet
26.07.2024

Die berühmten Flaggschiffe der deutschen Warenhäuser scheinen nach der Pleite des Immobilien-Hasardeurs René Benko endlich gerettet zu...

DWN
Politik
Politik Ukraine-Hilfsgelder von Russland: EU gibt Erträge aus dem eingefrorenen Vermögen frei
26.07.2024

Die Europäische Union hat jetzt die ersten Zinserträge aus dem im Westen eingefrorenem russischen Staatsvermögen freigegeben. Die...

DWN
Politik
Politik Der Chefredakteur kommentiert: Islamisches Zentrum Hamburg - ein längst überfälliges Verbot, Frau Faeser!
26.07.2024

Liebe Leserinnen und Leser, jede Woche gibt es ein Thema, das uns in der DWN-Redaktion besonders beschäftigt und das wir oft auch...

DWN
Politik
Politik Bundeskanzler Scholz zu irregulärer Migration: „Die Zahlen müssen runter“
26.07.2024

Erwerbsmigration nach Deutschland sei erwünscht, meint der Kanzler. Problematisch findet er unerlaubte Einreisen. Eine Innenexpertin der...

DWN
Panorama
Panorama ADAC warnt: Es droht schlimmstes Stau-Wochenende der Saison
26.07.2024

Wer nun in den Urlaub fährt, sollte etwas mehr Zeit einplanen und mitunter starke Nerven haben. Der ADAC rechnet mit vielen Staus. Lassen...

DWN
Politik
Politik Außenministerin Baerbock: Seegerichtshof in Hamburg wird an Bedeutung gewinnen
26.07.2024

In Hamburg informiert sich die Außenministerin bei ihrer Sommerreise über die Arbeit des Internationalen Seegerichtshofs. Anschließend...

DWN
Finanzen
Finanzen EZB nach Stresstest: Banken haben Verbesserungsbedarf bei Cyber-Angriffen
26.07.2024

Seit der Finanzkrise 2008 wird genauer hingeschaut bei den Banken. Im Euroraum müssen sich die Institute nach Einschätzung der...

DWN
Politik
Politik Verfassungsschutz weist auf russische Sabotageversuche hin
26.07.2024

Der deutsche Inlandsgeheimdienst beobachtet schon länger verstärkte russische Geheimdienstaktivitäten. Neue Hinweise veranlassen ihn...