Im Schuldenstreit mit US-Hedgefonds verteidigt Argentinien seine Position in ganzseitigen Anzeigen in mehreren europäischen Zeitungen. „Argentinien möchte seine Schulden weiterhin zahlen, was jedoch verhindert wird“, sind die Annoncen überschrieben, die am Dienstag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, der spanischen El Pais sowie den britischen Blättern Financial Times und Times gedruckt wurden. „Die Geierfonds haben Millionen von US-Dollar für Lobby und Propaganda aufgewendet, um die Welt davon zu überzeugen, dass Argentinien seine Verbindlichkeiten nicht zahlt und nicht zu Verhandlungen bereit ist.“ Das Gegenteil sei jedoch der Fall (mehr dazu hier).
Grund für die Aktion ist ein Gerichtsentscheid in den USA. Hedgefonds wie NML Capital und Aurelius Capital Management haben sich erfolgreich dagegen gewehrt, auf Forderungen gegenüber Argentinien zu verzichten. „Wir erwarten eine gerichtliche Entscheidung, die gerechte und ausgewogene Verhandlungsbedingungen schafft, um dieses langwierige, schmerzhafte und von einer kleinen Gruppe von gierigen Spekulanten hervorgerufene Verfahren zu lösen, welches das argentinische Volk beeinträchtigte, beeinträchtigt und beeinträchtigen wird“, heißt es in den Anzeigen.
Die Hedgefonds hatten sich nicht an zwei Schuldenschnitten beteiligt, die Argentinien 2005 und 2010 mit 93 Prozent seiner Gläubiger vereinbart hatte. Diese erhielten weniger als 30 Prozent der ihnen zustehenden 100 Milliarden Dollar zurück. Das Oberste Gericht der USA bestätigte am Montag vergangener Woche ein Urteil der Vorinstanz, wonach Argentinien erst die Hedgefonds auszahlen muss, bevor die anderen Gläubiger bedient werden können. Damit müssten bis Monatsende 1,3 Milliarden Dollar an die „Geierfonds“ - wie sie Präsidentin Cristina Fernandez de Kirchner bezeichnet - gezahlt werden.
Dies sei „unmöglich“, hatte das Wirtschaftsministerium in Buenos Aires erklärt. Fließt das Geld nicht, wird das als "technischer Zahlungsausfall" gewertet. Der Streit wird vor US-Gerichten ausgefochten, weil die Staatsanleihen damals in Dollar unter amerikanischem Recht begeben worden waren.