Die Angehörigen der deutschen Opfer des abgeschossenen malaysischen Verkehrsflugzeuges wollen die Ukraine vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verklagen. Rechtsanwalt Elmar Giemulla, der drei deutsche Opferfamilien vertritt, sagte der Bild am Sonntag, nach internationalem Recht sei jeder Staat für den Luftraum über seinem Staatsgebiet verantwortlich, wenn er ihn für Durchflüge öffnet. Könne ein Staat die Sicherheit nicht gewährleisten, müsse er seinen Luftraum sperren. Dies sei nicht geschehen, sagte der Professor für Luftfahrtrecht. Damit habe der ukrainische Staat in Kauf genommen, dass das Leben Hunderter von unschuldigen Menschen "vernichtet worden ist".
Giemulla stuft dies als Menschenrechtsverletzung ein. Daher werde er in etwa zwei Wochen für die deutschen Hinterbliebenen Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die Regierung der Ukraine und Präsident Petro Poroschenko wegen Totschlags durch Unterlassen in 298 Fällen einreichen. Er wolle dabei Schmerzensgeldforderungen von mindestens einer Million Euro pro Opfer durchsetzen, berichtete die Zeitung weiter. Bislang hat Malaysia Airlines den Hinterbliebenen 5000 Dollar gezahlt.
Die Untersuchungen der Absturzursache laufen schleppend: Der offizielle Bericht der Niederländer stellte allerdings fest, dass die Maschine abgeschossen wurde. Das dürfte eine wichtige Grundlage für die Klage darstellen. Den genauen Hergang kennen nur die Geheimdienste: Die Bundesregierung hat ihre diesbezüglichen Informationen als geheime Verschlusssache eingestuft und verweigert die Herausgabe von Details aus Gründen der internationalen Sicherheit.