Italien möchte aus dem Energiecharta-Vertrag austreten. Das bestätigte das italienische Außenministerium. Der Energiecharta-Vertrag trat im August 1998 mit der Ratifizierung von 30 Mitgliedstaaten in Kraft. Die EU selbst (als internationale Organisation) ist ebenfalls eine Vertragspartei. Bis heute sind dem Vertrag 51 souveräne Mitgliedsstaaten beigetreten. Der Vertrag regelt den Energietransit sowie ausländische Direktinvestitionen im Energiesektor. Eine Schiedsklausel ermöglicht es Investoren, im Falle einer Streitigkeit ein internationales Schiedsgericht anzurufen.
Der Fall könnte als Blaupause für andere EU-Staaten dienen. Vor allem im Bereich der Erneuerbaren Energien haben viele Staaten Förderungen gewährt, die sie sich im Zuge der Haushalts-Konsolidierung nach der Finanz-Krise nicht mehr leisten können. Auch Deutschland könnte in diese Falle laufen, sagt Pia Eberhardt vom Watchdog CEO im Interview mit den Deutschen Wirtschafts Nachrichten: „Kein Land ist vor Investor-Staat-Klagen gefeit und der Energiesektor gehört bereits heute zu den Sektoren in denen Unternehmen aktiv klagen. Anwaltskanzleien machen weltweit Werbung für Investor-Staat-Klagen wegen gekürzter Förderungen im Bereich Erneuerbare Energien.“
Italien begründete seine Entscheidung unter anderem damit, der Mitgliedsbeitrag bei der politischen Verwaltungsorganisation des Vertrages, der Energiecharta-Konferenz, sei zu hoch. Laut den Schätzungen des Energiechartasekretariats in Brüssel belaufen sich die jährlichen Mitgliedsbeiträge Italiens auf etwa 370,000 Euro - eine eher überschaubare Summe. Es ist außerdem unklar, ob ein Austritt in der Tat Einsparungen bei den Mitgliedskosten nach sich ziehen würde, da Italien aus politischen und strategischen Gründen höchstwahrscheinlich Mitglied der Energiecharta-Konferenz bleiben würde.
Wahrscheinlicher ist, dass Italien, das von der Finanzkrise besonders hart getroffen wurde, Maßnahmen trifft um den Staatshaushalt gegen teure Schiedsklagen abzusichern. Im Juli 2014 hatte ein internationales Schiedsgericht den Anteilseignern des ehemals größten russischen Gaskonzerns Yukos 50 Milliarden US-Dollar zugesprochen. Die unter der Schiedsgerichtsklausel des Energiecharta-Vertrags bestellten Schiedsrichter urteilten, dass Russland mit der Enteignung der Yukos Anteile völkerrechtswidrig handelte. Ob und unter welchen Bedingungen Russland die 50 Milliarden US-Dollar entrichten wird, ist bislang unklar. Glasklar und öffentlich nachzulesen ist allerdings, dass allein der Assistent des Schiedsgerichts für seine Leistungen mehr als das Doppelte von Italiens jährlichen Mitgliedsbeiträgen erhielt (Absatz 1863 des Schiedspruches). Der Präsident des Schiedsgerichts erhielt immerhin fast das viereinhalbfache von Italiens jährlichem Mitgliedsbeitrag.
Zur Zeit klagen zahlreiche ausländische Investoren in der italienischen Solarbranche vor Schiedsgerichten gegen Italien: Ihnen wurden von der Regierung versprochene Subventionen rückwirkend entzogen. Ein ähnliches Szenario in Deutschland: Hier verlangt der schwedische Konzern Vattenfall für die Abschaltung seiner Atomkraftwerke rund 4,7 Milliarden Euro Schadenersatz.
Ein Austritt aus dem Energiecharta-Vertrag käme für Italien allerdings frühestens Januar 2016 infrage, da ein solcher Austritt ein Jahr vor Inkrafttreten angemeldet werden muss (Artikel 47). Außerdem enthält der Vertrag eine Klausel, laut derer Schiedsklagen für bereits bestehende Investitionen für mindestens die nächsten 20 Jahre aufrechterhalten werden. Befinden sich unter den Investoren in Italien auch deutsche Unternehmen, könnte diese Klausel entscheidend sein.
Dass deutsche Unternehmen betroffen sind, ist nicht unwahrscheinlich. Im internationalen Geschäft mit Sonnenenergie sind die Deutschen nach wie vor vorne mit dabei. Auch gegen Spanien sind Klagen bezüglich widerrechtlich entzogenen Solarsubventionen anhängig. Unter den Klägern: RWE, STEAG GmbH, Stadtwerke München GmbH, Deutsche Bank und RheinEnergie AG.
Ebenfalls brisant: während der Ukraine Krise 2006 forderte Russland mehr Engagement von dem Energiecharta-Sekretariat in Brüssel und kritisierte den Vertrag sogar als „totgeborenes Dokument“. Russland hatte den Vertrag 1994 unterzeichnet, 2009 allerdings bekannt gegeben dass es nicht vorhabe, den Vertrag zu ratifizieren und ihn deshalb nicht länger, wie unter gängigen Völkerrechtsnormen vorgesehen, vorläufig anwenden werde.
Anstatt sich intensiv mit der inhaltlichen Kritik auseinanderzusetzen, initiierte das Energiecharta-Sekretariat ein neues Prestigeprojekt: Eine „aktualisierte“ internationale Energiecharta soll Mitte Mai bei einem „hochrangigen“ Ministertreffen in Den Haag ins Leben gerufen werden. Der aktualisierte Text ist bereits online als Entwurf verfügbar, auch auf Deutsch. Konkrete Normen enthält der Text nicht; stattdessen liest er sich wie eine glorifizierte Absichtserklärung in einem Stil, den man gelegentlich von den EU-Behörden zu lesen bekommt, wenn eine Angelegenheit in der Sache ins Stocken geraten ist.
Für die EU könnte der überraschende Schritt Italiens auch im Hinblick auf die Freihandelsabkommen TTIP und CETA von Bedeutung sein: Dort sollen die Schiedsgerichte verankert werden. Doch der Widerstand aus den Mitgliedsstaaten wächst. Sobald die Regierungen einmal durchgerechnet haben, wie teuer die Sprüche von Schiedsgerichten für die Steuerzahler werden, könnte ein kollektive Abkehr von dieser im internationalen Wirtschaftsrecht längst üblichen Form der Streitbeilegung erfolgen. Für Investoren dürfte Europa damit an Attraktivität verlieren. Öffentliche Projekte könnten Probleme bei der Finanzierung bekommen.
Längst schon ist die Finanzindustrie bei EU-Projekten wachsam: Nach Ungarn hat auch Österreich im Banken-Sektor eine harte Linie eingeschlagen und ist entschlossen, die Gläubiger zu rasieren. Die Zeiten, in denen die EU damit argumentieren konnte, Investoren hohe Rechtssicherheit zu bieten, sind seit der Finanz-Krise beendet. Woher die Alternativen kommen, ist unklar: Vermutlich hoffen viele Regierungen, Geld über die neuen EZB-Programme und die europäischen Investitionsprogramme zu bekommen.