Politik

Merkel beugt sich den US-Vorgaben und verweigert Bundestag NSA-Aufklärung

Die Bundesregierung will nur einer Person Zugang zu den NSA-Spählisten geben. Der zuständige Untersuchungsausschuss soll dazu jemanden aus dem Justizbereich benennen. Die Opposition kritisiert das Vorgehen scharf.
18.06.2015 00:31
Lesezeit: 2 min

Die Bundesregierung will die geheime Liste mit US-Spionagezielen gegenüber dem Bundestag unter Verschluss halten, aber einem Ermittlungsbeauftragten Einsicht gewähren. Der NSA-Untersuchungsausschuss des Parlaments soll nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur vom Mittwoch eine hochrangige Person etwa aus dem Justizbereich benennen und mit einem Fragenkatalog ausstatten. Dieser Vorschlag soll dem Untersuchungsausschuss noch im Laufe des Tages offiziell schriftlich unterbreitet werden.

Der Bundesnachrichtendienst (BND) soll dem US-Geheimdienst NSA teils absprache- und rechtswidrig geholfen haben, auch deutsche und europäische Ziele auszuspähen.

Wer die Vertrauensperson sein wird, blieb zunächst offen - sie soll aber rasch von den Parlamentariern ausgewählt werden. Es könnte sich um eine Persönlichkeit wie einen Ex-Verfassungsrichter handeln.

Die Regierung soll über den Personalvorschlag der Parlamentarier entscheiden, so dass der Sonderermittler formal von ihr eingesetzt und ihr zugeordnet wird. Der Beauftragte soll Einblick in die geheimen US-Listen erhalten, sie aber nicht weitergeben dürfen. Linksfraktion und Grünen hatten mit Verfassungsklage gedroht, falls die Abgeordneten die Liste nicht selbst sehen dürfen.

Der SPD-Obmann Christian Flisek sagte, der Ermittler werde als Vertrauensperson bezeichnet und eine Sonderrolle einnehmen: „Das ist was Eigenes.“ Er ergänzte: „Das Parlament bestimmt, wer diese Person zu sein hat“ und was sie untersuchen solle. „Da gibt es eine formelle exekutive Verpackung und der gesamte Inhalt ist parlamentarisch“, sagte Flisek. „Wir haben das Heft des Handelns in der Hand“. Die Linken-Obfrau Martina Renner, erklärte, einen Beauftragten, der anstelle der Parlamentarier die Selektoren prüfe, lehne man ab. „Die parlamentarischen Kontrollrechte sind nicht verhandelbar.“

Im April war öffentlich geworden, dass die NSA gezielt nach Informationen etwa über europäische Rüstungskonzerne oder französische Behörden gesucht haben soll. Die NSA speiste dazu Suchbegriffe (Selektoren) in Überwachungssysteme des BND ein. Im Zentrum steht eine Liste mit 40 000 vom BND aussortierten Selektoren, die im Kanzleramt liegt.

Die Koalition aus Union und SPD will dem Parlament mit der Lösung entgegenkommen, ohne das bilaterale Geheimhaltungs-Abkommen mit den USA zu verletzen. Nach diesem Abkommen darf die Bundesregierung geheime Informationen der USA nicht ohne Rücksprache weitergeben.

Als Begründung für das Verfahren wird ein Präzedenzfall aus den USA genannt. Damals hatte die US-Regierung im Zuge der Aufklärung der Attentate vom 11. September 2001 Erkenntnisse deutscher Behörden über eine Regierungskommission ebenfalls an Abgeordnete weitergegeben.

Nach den dpa-Informationen sollte der NSA-Ausschuss am Nachmittag - während der Vernehmung von BND-Präsident Gerhard Schindler in öffentlicher Sitzung - über die Entscheidung informiert werden. Anschließend dürfte der Ausschuss hinter verschlossenen Türen über das weitere Vorgehen beraten. Es wird erwartet, dass die Obleute der Fraktionen anschließend über die Ergebnisse informieren. Nach Angaben von Regierungssprecher Steffen Seibert war der Vorschlag nicht Thema in der Kabinettssitzung am Vormittag.

Die Vertrauensperson soll nach dem Willen der Koalition mit einem klar umrissenen Fragenkatalog zu den umstrittenen Spionagezielen ausgestattet werden. Die Pläne sehen vor, dass sich der NSA-Ausschuss eigene Untersuchungen vorbehält, falls die Rechercheergebnisse des Ermittlers nicht den Vorstellungen der Abgeordneten entsprechen.

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