In der Landesverrat-Affäre hat der gefeuerte Generalbundesanwalt Harald Range noch einmal nachgelegt. Unterstützung erhielt er von Juristen, die sich um die Unabhängigkeit der Justiz sorgen.
Range verteidigte seine Ermittlungen gegen kritische Journalisten und seine öffentlichen Attacken gegen Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). «Ich wollte nicht wie ein geprügelter Hund vom Hof schleichen, sondern aufrecht durchs Tor gehen – auch um mich nicht strafbar zu machen», sagte er der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» (FAZ).
In der Sache haben nun Strafverteidiger Maas aufgefordert, zurückzutreten: «Der Bundesjustizminister hat die rechtlichen Grenzen einer Weisung überschritten», sagte Ricarda Lang von der Initiative der Strafverteidiger Bayerns und Nordrhein-Westfalens. Den Informationen zufolge habe er nicht in das Ermittlungsverfahren eingegriffen, weil rechtliche Fehler begangen worden seien, sondern weil ihm das mögliche Ergebnis politisch nicht opportun erschienen sei. Das sei der eigentliche Skandal. Die Berliner Staatsanwaltschaft prüft nach mehreren Anzeigen gegen Maas derzeit den Anfangsverdacht einer Strafvereitelung im Amt.
Range erklärte mit Blick auf ein externes Gutachten, das auf Veranlassung von Maas gestoppt worden war, man könne nicht einfach ein Beweismittel austauschen. In dem Gutachten war ein Fachmann zu dem Schluss gekommen, es handele sich bei Veröffentlichungen des Blogs Netzpolitik.org über Aktivitäten des Bundesamts für Verfassungsschutz zur Internetüberwachung um den Verrat von Staatsgeheimnissen. Das Bundesjustizministerium ließ statt des Gutachtens später eine eigene «rechtliche Einschätzung» erstellen. Diese sei inzwischen an den Generalbundesanwalt übermittelt worden, hieß es aus dem Ministerium. Zum Inhalt wurden keine Angaben gemacht.
Range hatte nach Anzeigen des Verfassungsschutzes ein Ermittlungsverfahren wegen Landesverrats gegen zwei Blogger von Netzpolitik.org eingeleitet. Dazu hatte sich Maas kritisch geäußert. Es gab in der Angelegenheit am vergangenen Freitag und Montag mehrere Gespräche, deren Inhalt von Range und dem Ministerium unterschiedlich bewertet wurde. Als der Generalbundesanwalt dann am Dienstag öffentlich erklärte, das Ministerium habe versucht, auf die Ermittlungen Einfluss zu nehmen, beantragte Maas Ranges Versetzung in den Ruhestand.
Nach Informationen des «Spiegel» lenkte der Verfassungsschutz in seinen umstrittenen Strafanzeigen den Verdacht auch auf Bundestagsabgeordnete. In den beiden Anzeigen werde das geheim tagende Vertrauensgremium des Bundestages explizit genannt, scheibt das Nachrichtenmagazin.
«Jeder, der bei klarem Verstand ist, hätte die Marschrichtung der Anzeige verstehen müssen», erklärte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linkspartei, Jan Korte, dazu. «Hier ging es ganz offenbar nur formal gegen 'Unbekannt' - das eigentliche Ziel des Vorgehens vom Bundesamt für Verfassungsschutz waren Journalisten und genau die Bundestagsabgeordneten, die für die Überwachung der Geheimdienste zuständig sind.»
Tatsächlich dürfte sich die Anzeige gegen die Informanten von netzpolitik.org gerichtet haben. Durch die Öffentlichmachung des Vorgangs hat der Verfassungsschutz nun die Möglichkeit, den Blog umfassend abzuschöpfen.
Der Verfassungsschutz wies dies zurück. «Die Anzeigen richten sich gegen Unbekannt und beinhalteten keine konkreten Straftatbestände», sagte ein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur. Aus Sicherheitskreisen hieß es, für die korrekte Darstellung des Sachverhalts sei es nötig gewesen, in den Strafanzeigen die Namen der Blogger und das Vertrauensgremium des Bundestages zu nennen.
Das Bundesjustizministerium trat Berichten entgegen, es habe Range in der Affäre massiv unter Druck gesetzt. Das Magazin «Focus» berichtete unter Berufung auf das Umfeld des inzwischen entlassenen Ermittlers, Justiz-Staatssekretärin Stefanie Hubig habe Range vor einer Woche in einem Gespräch mit Entlassung gedroht, falls er die Ermittlungen nicht einstellen sollte. Ein Ministeriumssprecher sagte: «Diese kolportierte Drohung an den Generalbundesanwalt hat es nicht gegeben.»