Wie aus einer Auswertung der Deutschen Wirtschafts Nachrichten mit Hilfe von Daten aus dem Förderkatalog des Bundes hervorgeht, erhält die MTU Aero Engines AG rund 3,6 Millionen Euro des Gabriel-Ministeriums. MTU Aero Engines baut militärische Triebwerke für Kampfflugzeuge wie den „Eurofighter“ oder den „Typhoon“. MTU bekommt das Geld vom Ministerium im Rahmen eines Forschungsprojekts mit dem sperrigen Titel: „COORETEC-Turbo 2020: 1.3.6 Fortschrittlicher HCF Bauteiltest". Die Abkürzung HCF steht dabei für „High-Cycle-Fatigue“, es geht dort um Messungen von Lebensdauertestes von Materialien. Derartiges technologisches Wissen ist auch für den militärischen Sektor von MTU relevant. Insgesamt fördert das Wirtschaftsministerium die MTU Aero Engines AG bei 12 weiteren laufenden Projekten.
Die einzelnen Ministerien der Bundesregierung fördern jährlich mit Millionen an Steuergeldern Forschungsprojekte, Unternehmen oder Organisationen. Festgehalten sind die Zahlungen im Förderkatalog des Bundes. Sie beinhaltet mehr als 110.000 abgeschlossene und laufende Vorhaben der Projektförderung des Bundes. Der Förderkatalog enthält Angaben darüber, wer zu welchem Zweck Mittel in welcher Höhe erhält.
Aus der Auswertung der Deutschen Wirtschafts Nachrichten gehen auch Zahlungen in Höhe von insgesamt über 18 Millionen Euro an die Airbus DS GmbH hervor. Hinter dem Kürzel verbirgt sich die Airbus Defence and Space GmbH (vormals EADS).
Nach eigenen Angaben bietet Airbus Defence and Space „eine umfassende Palette weltraumgestützter Sicherheits- und Verteidigungssysteme sowie damit verbundener Dienstleistungen“ an, unter anderem „zur Aufklärung und Überwachung“ sowie zur „Abwehr“. Die Dienstleistungen würden „ von Militär- und Regierungskunden wie den Streitkräften Deutschlands, Frankreichs, Großbritanniens und der USA sowie Bündnissen wie der NATO und ihren Verbündeten in Anspruch genommen“.
Zu den Produkten von Airbus Defence und Space zählt unter anderem der Flugkörper „M51“: laut Airbus „die neue Generation der strategischen U-Boot-gestützten ballistischen Flugkörper Frankreichs“. Hier ist Airbus „Hauptauftragnehmer für die Entwicklung, Fertigung, Indienststellung und Wartung der ballistischen Raketensysteme der französischen Nuklearstreitkräfte im Auftrag der Beschaffungsbehörde des französischen Verteidigungsministeriums“. Ein weiteres Produkt der Waffenschmiede: Der Flugkörper „M45“. Er wurde von Airbus Defence and Space „für die ballistischen Raketensysteme der französischen Nuklearstreitkräfte entwickelt“ und ist „auf Mehrfachsprengköpfe und eine Reichweite von über 4.000 km ausgelegt“. Die Flugkörper basieren auf den Raketen-U-Booten mit Nuklearantrieb der ersten Generation. Die insgesamt 18 Einzelzahlungen des Bundeswirtschaftsministeriums an Airbus Defence and Space fließen im Rahmen des Oberthemas „Technologie- und Innovationsförderung“ und unter anderem zu Förderthemen wie „TARES – Technologien und Anwendungen für Raketen Antriebssysteme“ oder „Studien im Rahmen der Erdbeobachtung“.
Zudem fließen im Rahmen von zehn verschiedenen laufenden Vorhaben insgesamt 13,2 Millionen Euro an die Tesat-Spacecom GmbH & Co. KG. Zu den Kunden der Firma gehören unter anderem Airbus Defence and Space, Tarnkappenbomber-Fabrikant Northrop Grumman, der Kampfjet-Hersteller Lockheed Martin, der Raketenhersteller Raytheon und das Bundesverteidigungsministerium. Die Förderungen des Wirtschaftsministeriums an Tesat-Spacecom befassen sich allesamt mit „Nutzlastentwicklungen und -technologien einschließlich Antennen im Rahmen der Satellitenkommunikation“.
Die Bundesregierung hat dem grünen Bundestagsabgeordneten Hans-Christian Ströbele im September 2011 im Rahmen einer Schriftlichen Frage mitgeteilt, dass wissenschaftliche Erkenntnisse aus Projekten, welche die Bundesregierung über den Förderkatalog fördert „von den (beteiligten) Unternehmen grundsätzlich in allen Geschäftsbereichen“, also auch den militärischen, „genutzt werden“ könnten. Die Förderbestimmungen des Forschungsministeriums legen sogar fest, dass die Ergebnisse dem Zuwendungsempfänger gehören und er sie für Innovationen „zu nutzen hat“. Das Wirtschaftsministerium teilte nun den Deutschen Wirtschafts Nachrichten mit: „Ob generell oder im Einzelfall eine solche Verwertungspflicht von Forschungsergebnisse aus geförderten Projekten festgelegt wird, ist im BMWi abhängig vom konkreten Zuwendungsprogramm.“ Die Regeln zur Verwertungspflicht gelten jedoch auch für die Zuwendungen an die MTU Aero Engines AG, die Airbus DS GmbH und Tesat-Spacecom.