Im Juli 2015 sorgte die Weltgesundheitsorganisation WHO für Aufsehen, weil sie das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend“ einstufte. Damit wurde erstmals offiziell festgestellt, dass eine Krebs-Gefahr besteht. Wer nun gedacht hätte, dass dies für die EU ausreichen sollte, um Monsanto die anstehenden Neuzulassung zu versagen, der wurde nun von einem Gutachten der EU-Lebensmittelbehörde überrascht: Darin kommt die Expertengruppe der EU zu dem Schluss, dass der Stoff vermutlich keine krebserregende Bedrohung für den Menschen darstelle, heißt es in einem am Donnerstag in Parma veröffentlichten Gutachten. Die Efsa-Forscher schlagen vor, einen neuen Grenzwert für die akute Aufnahme von Glyphosat, zum Beispiel während einer einzigen Mahlzeit, von 0,5 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht festzulegen. Damit werde „die künftige Bewertung potenzieller Risiken durch Glyphosat“ verschärft, sagte José Tarazona, Leiter des Referats für Pestizide der Efsa. Bisher gibt es nur einen Grenzwert für die tägliche regelmäßige Aufnahme des Stoffes – dieser soll laut Efsa-Empfehlung von 0,3 auf 0,5 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht erhöht werden.
Die Zulassung des Mittels in Europa war bis Mitte 2016 verlängert worden. Experten der EU-Staaten sollen auf der Basis des Efsa-Gutachtens – und auf Vorschlag der EU-Kommission – bis dahin über eine Neuzulassung entscheiden. Ein Sprecher der EU-Kommission sagte, seine Behörde werde das Gutachten nun prüfen. Die Efsa hat nur den Wirkstoff Glyphosat bewertet. Über die Zulassung von Produkten, in denen er enthalten ist, müssen die EU-Staaten am Ende entscheiden.
Das Problem der EFSA: Sie ist massiv von Leuten unterwandert, die teilweise von der Industrie finanziert werden. Die EFSA stand immer wieder im Zentrum von Skandalen, weil die angeblich unabhängigen Forscher enge Beziehungen zu den großen Gentechnik-Konzernen wie Monsanto unterhalten. Zuletzt war die EFSA aufgefallen, als sie versuchte, die französischen Autoren einer kritischen Studie, die sogenannte Séraldini-Studie, über die Wirkungen von Roundup zu diffamieren. Ein kritischer Bericht von Testbiotech hat jedoch ergeben, dass die Franzosen mit besseren wissenschaftlichen Standards gearbeitet hätten als die EFSA. Christoph Then von Testbiotech machte damals auf das grundsätzliche Problem der Methodik von EFSA aufmerksam: „Die Art und Weise, wie die EFSA Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen bewertet, scheint von der einseitigen Absicht geleitet, jegliche Zweifel an der Sicherheit der Produkte zurückzuweisen. Die Debatte über wissenschaftliche Standards wird dazu instrumentalisiert, um die bisherigen Stellungnahmen der Behörden zu verteidigen, nach denen keine gesundheitlichen Risiken zu befürchten sind.“
Die EFSA hatte zwar im Juli 2014 neue Richtlinien über ihre „Unabhängigkeit“ veröffentlicht, doch diese sind nach Einschätzung des Watchdogs Corporate Europe Observatory (CEO) ein reines Feigenblatt: Denn die EFSA erklärt einen „Experten“ nur dann für befangen, wenn er zum exakt selben Thema für die Industrie arbeitet. Grauzonen und Umgehungen sind daher leicht möglich, zumal die EFSA keinerlei Sanktionen kennt, wenn ein Forscher gegen die theoretische Regeln verstößt.
Foodwatch reagierte daher genervt auf die positive Beurteilung von Glyphosat durch die EU. In einer Pressemitteilung wird die Ablehnung der 2016 auslaufenden Zulassung für das Monsanto-Produkt gefordert: „Wenn die Wissenschaft keine eindeutigen Antworten liefert, muss politisch entschieden werden – und solange die Hinweise auf potenzielle Krebsrisiken nicht widerlegt sind, ist nur eine Entscheidung denkbar: Die Europäische Kommission muss dem Vorsorgeprinzip Rechnung tragen und Glyphosat die Zulassung entziehen. Für eine Neuzulassung fehlt die Grundlage. Auch andere potenziell oder erwiesenermaßen schädliche Mittel müssen ihre Zulassung verlieren, damit die Agrarwirtschaft beim Wegfall von Glyphosat nicht auf andere ebenfalls riskante Mittel zurückgreift. Die Europäische Kommission muss jetzt die Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel grundlegend neu aufstellen. Künftig müssen nicht nur isolierte Einzelwirkstoffe, sondern auch die anwendungsfertigen Mischpräparate toxikologisch bewertet werden. Die Prüfung muss transparent und unabhängig erfolgen. Eine Zulassung darf nur dann ausgesprochen werden, wenn keine substantiellen Hinweise auf gesundheitliche Risiken für die Verbraucherschaft vorliegen.“