Äußerst knapp ist in der Schweiz ein Bargeld-Verbot verhindert worden. Mit dem Stimmenverhältnis von 94:90 hat der Nationalrat jegliche Regeln zur Bekämpfung von Geldwäscherei mit Bargeld abgelehnt.
Zuvor war überlegt worden, Barkäufe über 100.000 Franken zu verbieten. Dazu hätte das Gelwäschereigesetz einer Revision bedurft.
Dieser Vorschlag wurde abgelehnt. Als Konsequenz dürfte die Schweiz nun Schwierigkeiten mit der internationalen Ländergruppe Groupe d’action financière (Gafi) bekommen. Da die bestehenden Regeln nicht umgesetzt werden, droht 2015 eine Platzierung auf der Schwarzen Liste jener Länder, die die internationalen Regeln zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismus-Finanzierung nicht einhalten.
Dort ist folgendes Procedere festgelegt: „Die Händler müssten die Vertragspartei und die wirtschaftlich berechtigte Person identifizieren und dies dokumentieren. Wenn das Geschäft ungewöhnlich erscheint oder wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass das Geld aus einem Verbrechen oder aus Steuerbetrug stammt, müssten sie die Hintergründe abklären. Erhärtet sich der Verdacht, wäre unverzüglich die Geldwäscherei-Meldestelle zu benachrichtigen“, berichtet der Tagesanzeiger.
Der Verkäufer müsste so zum Detektiv werden. Vor allem bei Schmuck und Uhren werden Beträge über 100.000 Franken häufig bar bezahlt, so der Tagesanzeiger.