Politik

EU verlangt von Schweiz neue Volksabstimmung über Zuwanderung

Die EU verlangt von der Schweiz eine neue Volksabstimmung zur Einwanderung. Im vergangenen Jahr hatten die Schweizer mehrheitlich für eine Beschränkung gestimmt. Doch die EU sieht darin die Personenfreizügigkeit limitiert, an die sich die Schweiz als Schengen-Staat halten muss.
11.04.2015 01:15
Lesezeit: 1 min

Ein Jahr nach der Schweizer Volksabstimmung gegen „Massenweinwanderung“, fordert die EU ein neues Referendum von der Alpen-Republik. Das sei die Voraussetzung für die Fortsetzung normaler Beziehungen zwischen Brüssel und Bern.

In einem Interview mit der Schweizer Tageszeitung La Liberté sagte der hochrangige EU-Diplomat Maciej Popowski, dass ein neues Referendum „unvermeidlich“ sei und „wahrscheinlich am Ende des Jahres 2016“ stattfinden werde. „Die Schweiz muss ihre Logik ändern (…) Anstatt darüber nachzudenken, was sie noch herausschlagen könnte, wäre es sinnvoll, dass die Schweizer die enormen Vorteile einer Teilnahme am Binnenmarkt, was sie für selbstverständlich erachten, sehen“, zitiert der EU Observer  Popowski.

Popowskis Aussage kommt einer indirekten Drohung gleich. Denn die Schweiz hat einen privilegierten Zugang zum EU-Binnenmarkt, ohne EU-Mitglied zu sein. Eine Beschränkung hätte dramatische Folgen für das Land, berichtet die NZZ. Denn die EU-Binnenmarktverflechtung der Schweiz ist weitaus stärker als der EU-Durchschnitt.

Im Februar 2014 unterstützte das Schweizer Volk eine Volksinitiative „gegen Masseneinwanderung“, die von der populistischen Schweizerischen Volkspartei durchgeführt wurde.

Als Ergebnis entschied die Schweizer Regierung die Einführung von Einwanderungsquoten ab dem Jahr 2017. Zudem will das Land ihren EU-Vertrag zur Freizügigkeit neu verhandeln. Doch aufgrund dieses Vertrags konnte die Schweiz im Jahr 2008 dem Schengen-Raum beitreten. Im vergangenen Dezember wies die EU die Neuverhandlungs-Anfrage der Schweiz zurück.

Richard Jones, EU-Botschafter in der Schweiz, sagte in einem Interview mit dem Tagesanzeiger, dass die Personenfreizügigkeit einen herausgehobenen Stellenwert für die EU habe. Sie sei die „rote Linie“ der Union.

Jones wörtlich: „Wir haben Prinzipien, wie der europäische Binnenmarkt funktioniert und auf die er gebaut ist. An diese halten sich alle Staaten, die zu diesem Binnenmarkt Zugang haben (…) Ich möchte bloss nochmals betonen, dass es sich bei der Personenfreizügigkeit um ein Grundprinzip des Europäischen Binnenmarktes sowie unserer bilateralen Beziehungen handelt.“

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