Politik

Deutschland: Drakonische Strafen für Attacken gegen die Polizei

Die deutsche Politik fürchtet offenbar eine Welle der Gewalt gegen staatliche Organe: Hessen hat eine Bundesratsinitiative zur Einführung eines „Schutzparagraphs 112“ eingebracht. Wer Polizisten körperlich attackiert, soll bis zu zehn Jahre in Haft bekommen können.
18.04.2015 12:21
Lesezeit: 1 min

Gewalttätige Angriffe auf Polizisten und Rettungskräfte sollen nach dem Willen Hessens künftig härter bestraft werden. Das schwarz-grün regierte Land will dazu eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat einbringen, wie das hessische Innenministerium am Freitag in Wiesbaden mitteilte. Ein Sprecher bestätigte einen Bericht der Saarbrücker Zeitung. Hessen hoffe auf breite Unterstützung in Ländern und dem Bund für den Vorstoß. Welche Chancen die Initiative hat, ist aber unklar. Die Bundesregierung äußerte sich zurückhaltend zu weiteren Strafrechtsverschärfung an dieser Stelle.

Hessen will nun erreichen, dass Attacken auf Beamte der Polizei sowie Helfer von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdiensten künftig mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren geahndet werden. Eine Geldstrafe soll es als Sanktionsmittel nicht mehr geben. In besonderen schweren Fällen könnte das Strafmaß sogar zehn Jahre Haft betragen. Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) will den Vorschlag am 8. Mai im rot-grün dominierten Bundesrat einbringen. Dann werde die Initiative an die Ausschüsse weiter verwiesen. Das Land hatte einen entsprechenden Vorstoß bereits vor einigen Wochen angekündigt. Polizeigewerkschafter beklagen seit langem eine Zunahme an Gewalt gegen Beamte und andere Einsatzkräfte.

Beuth verlangt eine Neuauflage des "Schutzparagraph 112" aus dem Strafgesetzbuch.

Die Bundesregierung reagierte zurückhaltend auf den Vorschlag. Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag zwar vereinbart, mehr zu tun, um Polizisten und andere Einsatzkräfte besser vor gewalttätigen Übergriffen zu schützen. Einzelheiten hatten sie aber nicht festgelegt. Ein Sprecher des Justizressorts sagte, erst 2011 habe es eine Verschärfung des Strafrechts für solche Fälle gegeben. Damals wurde für den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte das mögliche Höchststrafmaß von zwei auf drei Jahre angehoben. Für besonders schwere Fälle gelten höhere Strafen von bis zu fünf Jahren. Der Sprecher sagte, den Bedarf für weitere Rechtsverschärfungen sehe das Ministerium derzeit nicht.

Auch ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte, momentan sehe das Ressort keine solche Notwendigkeit. Die Innenministerkonferenz habe allerdings vereinbart, die rechtlichen Änderungen von 2011 bis zu diesem Frühjahr zu bewerten. Die Ergebnisse seien abzuwarten. Der Schutz von Polizisten und Einsatzkräften habe oberste Priorität. Die zunehmende Gewalt bereite dem Ministerium Sorgen. Es gebe aber verschiedene Möglichkeiten, die Sicherheit zu erhöhen - etwa auch durch bessere Schutzausrüstung der Einsatzkräfte.

Zuletzt war es am 18. März bei der Eröffnung der neuen Zentrale der Europäischen Zentralbank (EZB) in Frankfurt zu schweren Ausschreitungen und Angriffen auf Polizisten und Feuerwehrleute gekommen. Nach Angaben des hessischen Innenministeriums wurden dabei 150 Polizeibeamte verletzt, 80 davon durch ätzende Flüssigkeit. Die übrigen Verletzungen reichten von Prellungen bis zu Bänderrissen.

 

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