Der Fahrdienst Uber und die Zimmervermittlung Airbnb sind die Aushängeschilder der neuen Shareconomy oder auch Teilwirtschaft. So nenne sich die Geschäftsmodelle, die nicht auf dem Kaufen und Besitzen von Konsumgütern beruhen, sondern auf dem Teilen gegen Geld. In den USA werden die beiden Unternehmen nun von den Regulierungsbehörden untersucht, weil diese Risiken im Umgang mit persönlichen Daten und Haftungsbestimmungen sehen.
Die amerikanische Federal Trade Commission FTC untersucht speziell diejenigen Online-Geschäftsmodelle, die auf dem so genannten Peer-to-Peer-Prinzip beruhen. Das bedeutet, dass die Geschäfte direkt zwischen den Nutzern abgewickelt werden und nicht über einen Zwischenhändler laufen. Die FTC-Sprecherin Marina Lao sagte der Financial Times, es gehe darum herauszufinden, wie man diese neuen Geschäftsmodelle regulieren kann, so dass die Konsumenten geschützt werden, ohne Innovationen zu verhindern.
Insbesondere Uber spürt den Widerstand der Regulierungsbehörden weltweit, in den USA ebenso wie in der EU, Indien oder China. Auch in Deutschland sind Fahrten über den Dienst Uberpop verboten, da hier private Fahrer ohne Taxilizenz gebucht werden können. Das Gericht entschied, dass es sich jedoch auch bei privaten Fahrern um einen kommerziellen Dienst handele, da der Fahrer anders als bei einer Mitfahrgelegenheit nur zum Zwecke des Geldverdienens ins Auto steigt. Ähnlich sieht es in Frankreich aus, in den Niederlanden drohten die Behörden Uber jüngst sogar mit der Konfiszierung der Fahrzeuge. Nun will Brüssel Uber beispringen und einheitliche Regeln schaffen, nach eigenen Angaben um zu verhindern, dass der neue Shareconomy-Markt abgewürgt wird.
Bei einem ähnlichen Beispiel, dem Crowd-Funding, haben deutsche Behörden jüngst eingegriffen, um die Investitionssumme für private Anleger auf 1000 Euro zu begrenzen. Man wolle so die Anleger vor spekulativen Investments schützen. Doch auch die Finanzindustrie hat ein Interesse daran, private Peer-to-Peer-Kreditgeschäfte im Netz möglichst klein zu halten und ihr Monopol auf Finanzprodukte zu bewahren.
Einerseits hat auch die amerikanische FTC bisher die Linie vertreten, solche Systeme seien gut für die Konkurrenz und sollten nicht gegenüber den etablierten Taxis benachteiligt werden.
Andererseits prüft die Behörde nun genau die Praktiken, die die zentrale Voraussetzung für solche Geschäftsmodelle darstellen: Das Sammeln von persönlichen Daten und der Gebrauch von Bewertungs-Systemen „Wir wollen schauen, inwieweit Sharing-Plattformen Teilnehmer überwachen können sollten, indem sie beispielsweise ihre Standortdaten sammeln. Und wenn sie das überwachen, wie können sie gleichzeitig die Privatsphäre der Nutzer schützen?“
Uber war wegen Missbrauch der Nutzerdaten 2014 in Verruf geraten, weil die Mitarbeiter die Fahrten der Nutzer live via GPS mitverfolgten. Der Fahrdienst sagte damals, der Zugang zu den Nutzerdaten sei den Mitarbeitern außer zu „rechtmäßigen Geschäftszwecken“ verboten. Solcher Daten-Missbrauch stellt eine Gefahr für die Nutzer dar. Auf das Sammeln der Daten und die Möglichkeit der GPS-Ortung kann Uber andererseits aus Sicherheitsgründen kaum verzichten.
Ohne ein System mit Nutzer-Informationen und Kontaktdaten im Hintergrund würde wohl kaum jemand Fremde bei sich ins Auto einsteigen lassen - oder wie bei Airbnb bei sich wohnen lassen. Zur Qualitätskontrolle sind diese Plattformen zudem auf die Bewertungen der Nutzer angewiesen. Auch hier gilt: Erst Nutzerdaten schaffen in der Anonymität des Internets genug Vertrauen, um mit Fremden Geschäfte zu machen: So prüft die private Zimmervermittlung Airbnb in einem mehrstufigen Verfahren die Identität der Gastgeber, erfragt Kopien von Ausweis oder Führerschein ebenso wie eine Verbindung zum jeweiligen Facebook-Profil. Auch hier besteht die Gefahr des Datenmissbrauchs - andererseits bietet Airbnb so für den Schadensfall auch eine „Garantie“ über eine Million Dollar an. Jüngst wurden zudem Nutzer ausgeschlossen, weil sie unerlaubt Sex-Parties in den Gastwohnungen veranstaltet haben sollen.
Eine weitere Frage sei laut Behörde die nach der gesetzlichen Haftung bei Unfällen. Die Antwort darauf, ob Fahrtenanbieter wie Uber bei einem Unfall mitverantwortlich gemacht werden können sei unklar, da die Peer-to-Peer-Plattformen keine direkten Dienstleister, sondern lediglich Vermittler seien.
Die FTC jedenfalls wolle unvoreingenommen in die Prüfung gehen. „Wir haben keine Vorurteile darüber ob die Teilwirtschaft gut oder schlecht ist.“ Allerdings dürfte die massive Lobbyarbeit auf beiden Seiten zumindest den Anstoß für die Untersuchung geliefert haben: Anlass dafür seien die Versuche der Taxi-Unternehmen, den Einstieg von Uber in ihren Markt zu blockieren.