Politik

Höchstgericht verbietet Demo in Hör- und Sichtweite der G7-Gäste

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat eine Demo in Hör- und Sichtweite von Schloss Elmau verboten: Zuvor hatte das Verwaltungsgericht München einer Delegation von 50 Leuten erlaubt, in der Nähe von Schloß Elmau aufzutreten.
06.06.2015 23:06
Lesezeit: 1 min

Eine Mini-Demonstration von 50 G7-Gipfelgegnern nahe Schloss Elmau wird es diesem Sonntag nun doch nicht geben. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Samstag entschieden. «Einen Transport von Versammlungsteilnehmern durch Polizeifahrzeuge haben die Veranstalter des Sternmarsches (...) als unerträglich abgelehnt und an einem Fußmarsch festgehalten», teilte das Gericht in München mit. Einen Fußmarsch aber ließen die Richter wegen der damit verbundenen «unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit» nicht zu. Deshalb habe das Gericht keine rechtliche Möglichkeit mehr gesehen, eine Versammlung nahe Schloss Elmau zuzulassen.

Das Verwaltungsgericht München hatte zuvor in erster Instanz eine Demonstration von höchstens 50 Aktivisten «in Hör- und Sichtweite» des Treffens der Staats- und Regierungschefs in Elmau genehmigt.

Gegen diese Entscheidung sind keine Rechtsmittel zulässig. Die G7-Gegner können sich nun noch an das Bundesverfassungsgericht wenden, was jedoch aus zeitlichen Gründen knapp werden dürfte: Der Gipfel beginnt am Sonntag.

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