Politik

GEZ mit Bargeld bezahlen: Das totale Chaos bei den Sendern

Totales Chaos wegen der Barzahlung der GEZ. Die Linke weiß nicht, was die Rechte tut: In Köln und Berlin wird Bargeld akzeptiert. In Hessen dagegen wird es abgelehnt. Wer bricht nun das Gesetz? Gegen wen soll man klagen? Die Sender sind nervös und wollen die Lücke so schnell als möglich schließen.
19.06.2015 00:33
Lesezeit: 1 min

Der Versuch des Handelsblatt-Journalisten Norbert Häring, die GEZ bar zu bezahlen, fördert neue Widersprüche zu Tage: Häring hat, wie er auf seinem Blog berichtet, nun einen Beschied vom Hessischen Rundfunk erhalten. Der HR wird tätig, „weil der Beitragsservice ein nicht rechtsfähiges juristisches Nichts ist“, wie Häring schreibt. Der HR besteht auf der Überweisung und teilt dem Journalisten in seinem Bescheid mit:

„Die Barzahlung von Rundfunkbeiträgen ist mit der Rechtslage nicht vereinbar.“

So steht es auch auf in der kryptischen Mitteilung der GEZ auf deren Website.

Häring berichtet im Handelsblatt allerdings, dass sowohl beim RBB in Berlin als auch bei WDR in Köln die Barzahlung ohne Probleme akzeptiert wird. Beim WDR soll dies sogar schon seit längerem die Praxis sein.

Dies hat für die Kunden die Folge, dass sie, bevor sie die GEZ mit Barzahlung ärgern wollen, zuerst bei ihren jeweiligen Sendern anrufen sollten, um sich zu erkundigen, ob der Sender eine Barzahlung akzeptiert oder nicht. Laut Häring haben RBB und WDR den Kunden ganz freundlich gesagt, sie könnten jederzeit persönlich vorbeikommen und die GEZ bar bezahlen.

Rechtlich wird die Sache jetzt allerdings interessant: Denn wenn der Satz des HR stimmt, dann verstoßen die Sender gegen geltendes Recht und könnten daher aus diesem Grund verklagt werden.

Oder aber der HR verstößt gegen den Rundfunkstaatsvertrag und könnte deshalb verklagt werden. Häring möchte seinen Bescheid auf jeden Fall anfechten, um vor Gericht klären zu lassen, ob die Barzahlung nun möglich ist oder nicht.

Es ist überdies eine Frage, ob die unterschiedlichen Regelungen nicht auch wegen der Ungleichbehandlung anfechtbar sind: Denn wenn ein Kunde in Hessen zwischen 5 und 15 Euro für eine Barüberweisung bezahlen muss, einer in Berlin oder Köln jedoch nichts, liegt eindeutig eine Ungleichbehandlung vor.

Der Fall hat allerdings mittlerweile so viel Staub aufgewirbelt, dass man bei den Sendern und bei der GEZ nun die Rechtslage klären und in der Ausführung regional so schnell wie möglich nachbessern wird. Die Sender brauchen Geld und fürchten eine Massen-Austrittsbewegung und werden daher lieber den Ärger mit dem Bargeld schlucken als sich auf einmal mit tausenden von Austritts-Begehren herumschlagen zu müssen.

Wenn es ums Geld geht, wie die GEZ zähneknirschend auch Bargeld nehmen. Die Chancen der Kunden, sich dem Zwangsbeitrag zu entziehen, sind eher mäßig – allenfalls kann man Zeit gewinnen und die GEZ ärgern. Zahlungsunwillige sollten die Entwicklung dennoch weiter beobachten – möglicherweise kommen findige Juristen schon bald mit Vorschlägen, wie man sich als Kunde das Chaos zu Nutze machen kann.

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