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Die Linke: EU-Militäreinsatz gegen Schleuser ist verfassungswidrig

Lesezeit: 1 min
23.06.2015 01:02
Ali Al-Dailami, Mitglied im Parteivorstand der Links-Partei, sagt, der EU-Militäreinsatz gegen Schleuser sei völkerrechts- und verfassungswidrig. Zum einen es fehle sowohl an einem UN-Mandat nach Artikel 39 und zum anderen verstoße der Militäreinsatz gegen das Trennungsgebot zwischen Polizei und Militär nach Artikel 87a. Denn das Schleusen von Menschen sei ein Strafdelikt, was in den Zuständigkeitsbereich der Polizei und nicht des Militärs falle.
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Anlässlich des Beschlusses der EU-Außenminister, mit Militäreinsätzen gegen Schleuser an der libyschen Küste vorzugehen, erklärt Ali Al-Dailami, Mitglied des Parteivorstandes der Partei DIE LINKE:

„EU-Militäreinsatz gegen Schleuser völkerrechts- und verfassungswidrig

Der in drei Phasen eingeteilte Militäreinsatz ist eine Schande für die EU und zudem völkerrechts- und verfassungswidrig. So bedarf es für einen solchen Einsatz an der libyschen Küste eines UN-Mandats nach Artikel 39, das eine Bedrohung des Friedens voraussetzt. Es ist schon erstaunlich, dass die EU-Aussenbeauftragte im Sicherheitsrat der UN für ein solches Mandat wirbt und somit Flüchtlinge als Gefahr für den Frieden in der EU sieht. Es ist in der Konsequenz ein Krieg gegen Flüchtlinge.

Auch ein Einsatz deutscher Soldaten an dem Militäreinsatz ist nach dem Grundgesetz verboten.

So ist der Straftatbestand der Schleusung nach völkerrechtlichen Verträgen ein privates Strafdelikt, dem alleine mit dem Strafrecht und durch die Polizei begegnet werden darf. Das Grundgesetz sieht in Artikel 87a eine Trennungsgebot zwischen Polizei und Militär vor.

Statt das Völkerrecht ernst zu nehmen, und Flüchtlinge endlich aufzunehmen, verbiegt man das Völkerrecht. Es ist zynisch ein Land wie Libyen durch Militärinterventionen derart zu destabilisieren, dass es kein funktionierendes Staatswesen mehr hat, um dann den dort über 500.000 fest sitzenden Menschen, die Verfolgung, Folter und Vergewaltigungen ausgesetzt sind, die letzten Fluchtmöglichkeiten zu nehmen.“

 

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