Finanzen

Sal. Oppenheim-Prozess: Ex-Gesellschafter muss ins Gefängnis

Der ehemalige Sal-Opp-Gesellschafter Friedrich Carl Janssen wurde vom Landgericht Köln wegen schwerer Untreue in zwei Fällen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Drei weitere Spitzenmanager erhielten Bewährungsstrafen.
09.07.2015 11:40
Lesezeit: 1 min

Im Prozess um den Niedergang des Bankhauses Sal. Oppenheim muss ein Mitglied der ehemaligen Führungsriege ins Gefängnis. Das Landgericht Köln verurteilte am Donnerstag den ehemaligen persönlich haftenden Gesellschafter Friedrich Carl Janssen wegen schwerer Untreue in zwei Fällen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Drei weitere Spitzenmanager erhielten wegen schwerer Untreue in zwei Fällen Bewährungsstrafen zwischen einem Jahr und elf Monaten und zwei Jahren. Das Gericht blieb mit den Urteilen unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft.

Mit dem Urteil geht einer der längsten und spektakulärsten Wirtschaftsprozesse in Deutschland nach mehr als zwei Jahren zu Ende. Im Verfahren um den Fall der einst größten Privatbank Europas hatte die Staatsanwaltschaft wegen schwerer Untreue in zwei Fällen jeweils Gefängnisstrafen zwischen drei Jahren und sechs Monaten sowie zwei Jahren und acht Monaten für die vier Mitglieder der ehemaligen Führungsriege gefordert. Sie hätten mit riskanten Investments in den späteren Pleite-Konzern Arcandor und einer umstrittenen Immobilien-Transaktion in Frankfurt einen Schaden von insgesamt mehr als 100 Millionen Euro für das Bankhaus verursacht.

Auf der Anklagebank im Saal 210 des Landgerichts saßen neben Janssen die ehemaligen persönlich haftenden Gesellschafter Matthias Graf von Krockow, Christopher von Oppenheim und Dieter Pfundt. Krockow und Pfundt erhielten Bewährungsstrafen von je zwei Jahren, Oppenheim von einem Jahr und elf Monaten. Der fünfte Angeklagte, der Immobilienunternehmer Josef Esch, muss wegen unerlaubten, fahrlässigen Betreibens von Bankgeschäften 90 Tagessätze je 5500 Euro zahlen. Bei ihm war es - anders als bei den Ex-Bankiers - zuletzt nur noch um Verstöße gegen das Kreditwesengesetz gegangen. Dabei stand ein Großkredit an die ehemalige Arcandor-Großaktionärin Madeleine Schickedanz im Mittelpunkt.

Die Staatsanwaltschaft hatte den vier Ex-Bankiers Pflichtverletzungen beim Arcandor-Engagement des Bankhauses vorgeworfen. Sie hätten sich nicht die notwendigen Informationen für die Geschäfte beschafft, gegen Strategien und Geschäftsordnungen der Bank verstoßen und persönliche Interessen mit denen des Bankhauses vermischt. Durch die Billigung eines Kredits und einer Beteiligung an Arcandor im Jahr 2008 sei der Bank allein ein Schaden von rund 79,8 Millionen Euro entstanden.

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