Finanzen

Bank klagt gegen Kunden: Anti-Terror-Einheit taucht bei Prozess auf

Lesezeit: 1 min
25.09.2015 23:57
In Österreich haben zwei Beamte der Anti-Terror-Einheit einer Gerichtsverhandlung gegen einen Bank-Kunden beigewohnt. Dem Angeklagten wird Fälschung von unbaren Zahlungsmittel. Doch er ist offenbar unschuldig. Beobachter vermuten hinter der Anwesenheit der Anti-Terror-Männer eine Einschüchterung.
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Am Donnerstag begann am Landesgericht für Strafsachen Graz gegen einen Bank-Kunden der Raiffeisenbank Deutschlandsberg ein Gerichtsverfahren wegen Fälschung von unbaren Zahlungsmitteln. Der Kläger ist die Raiffeisenbank Deutschlandsberg eGenmbH. Der Kredit-Opferverein (KOV) berichtet in einer Mitteilung: „Die Raiffeisenbank Deutschlandsberg eGenmbH hat jahrelang Konten im Namen des jetzt Angeklagten geführt, die er, wie sich nachträglich herausgestellt hat, nie eröffnet hat. Zufällig hat der Angeklagte diese Konten entdeckt und Überweisungen bzw. Bargeldbehebungen von diesen durchgeführt. Im weiteren Verlauf stellte die Bank fest, dass diese Konten nie der Person des jetzt Angeklagten zugeordnet werden hätten dürfen, weil es sich um Wertberichtigungskonten (also rein bankinterne Konten) gehandelt hat. Diese Konten hätten niemals eine IBAN haben dürfen.“

Nun versuche die Bank, den Kunden als Schuldigen darzustellen. Zudem sollen der Hauptverhandlung zwei Personen der österreichischen Anti-Terror-Einheit beigewohnt haben. Der KOV wörtlich: „Bei der am 24.09.2015 abgehaltenen Hauptverhandlung waren zwei Mitglieder einer Antiterror-Einheit anwesend, die allerdings laut Aussage des Richters nicht von ihm angefordert worden seien. Er wüsste nicht, auf wessen Veranlassung diese geschickt worden seien, allerdings hätte es mit dem vom KOV veröffentlichten Aufruf an Prozessbeobachter zu tun. Auch die Vertreter der Einheit selbst zeigten sich wenig gesprächsbereit.“

Franz Doppelhofer, Rechtsvertreter der Raiffeisen Deutschlandsberg eGenmbH, hingegen bestätigte, dass offenbar „ein massives Versäumnis im EDV-System der Raiffeisen vorgelegen“ haben muss. Denn Behebungen von Wertberichtigungskonten seien im Normalfall nicht möglich.


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