Die Volkswagen AG hat nach Informationen aus Aufsichtsratskreisen drei leitende Mitarbeiter freigestellt. Es handelt sich um die Verantwortlichen für die Produktentwicklung von Volkswagen, Audi und Porsche. Sie übernehmen somit einen Teil der Verantwortung für den Einsatz der Software im von ihnen geleiteten Bereichen.
In diesem Zusammenhang kam auch zur Sprache, dass der Aufsichtsrat mit großer Verzögerung über das Verhalten von Volkswagen informiert worden war. Die Volkswagen AG hatte bereits am 3. September 2015 den Betrug gegenüber den amerikanischen Behörden eingestanden. Doch der Aufsichtsrat wurde erst 19. September vor anderthalb Wochen informiert, und zwar gleichzeitig zur Presseerklärung. Die unterlassene Informationspflicht gegenüber dem Aufsichtsrat ist ein wesentlicher Punkt für die personelle Neuordnung an der Konzernspitze.
In diesem Zusammenhang ist aber festzuhalten, dass Volkswagen auch gegenüber der Börse seine Informationspflicht verletzt hat. Ist ein Vorgang kursrelevant, so muss er unverzüglich gegenüber Börse und Aktionären mitgeteilt werden. Nach dem deutschen Wertpapierrecht sind börsennotierte Unternehmen seit 2012 verpflichtet, künftige Umstände oder Ereignisse, die den Wert ihrer Aktien und daher auch die Entscheidung der Anleger beeinflussen können, sofort öffentlich bekannt zu geben (sogenannte Ad-hoc-Mitteilung von Insiderinformationen). Grundlage der Verpflichtung sind neue Bestimmungen des europäischen Gemeinschaftsrechts von 2012. Unterbleibt diese Mitteilung, könnten Aktionäre die Gesellschaft auf Schadenersatz verklagen.
Am Mittwoch, dem 30. September, wird der Aufsichtsrat tagen. Dabei sollen gemäß einem Bericht die ersten Ergebnisse der internen Untersuchung über die Abläufe und Verantwortlichkeiten bezüglich der Manipulationssoftware präsentiert werden. Gemäß unbestätigten Informationen fiel die Entscheidung zum Einsatz der Software bereits 2005/06, und zwar in Wolfsburg, wie die FAZ meldet. Dabei wurde bewusst aus Kostengründen entschieden, auf technisch mögliche Lösungen wie der Einbau eines Harnstoff-Additivs zu verzichten. Die Untersuchung wird auch zeigen, wer am Entscheid beteiligt war und wer diesen kannte.
Es ist davon auszugehen, dass geklagt wird: Allein der staatliche Pensionsfonds von Katar hat bei Volkswagen 8,4 Milliarden Dollar verloren.