Nach dem Skandal um manipulierte Abgaswerte bei Volkswagen verbietet die Schweiz vorläufig die Zulassung davon betroffener Fahrzeuge. Eine entsprechende Weisung des Bundesamts für Straßen (Astra) gelte ab Montag für Diesel-Wagen, die erstmals in der Schweiz zugelassen werden sollen, wie die Behörde am Freitag mitteilte. Damit soll verhindert werden, dass von den Abgasmanipulationen betroffenen Neu- und Gebrauchtwagen des VW-Konzerns auf die Schweizer Straßen kommen. Das Bundesamt für Straßen hatte das Zulassungsverbot bereits angekündigt.
„Das ASTRA hat heute aus Gründen des Umweltschutzes eine Weisung erlassen, die verhindert, dass neue, noch nicht zugelassene Fahrzeuge oder Occasionsfahrzeuge aus dem Ausland in Verkehr gesetzt werden können. Diese Weisung richtet sich an die Strassenverkehrsämter der Kantone und wurde auch den verschiedenen Importeuren zugestellt.
Betroffen sind Modelle aus dem Volkswagenkonzern der Marken Audi, Seat, Skoda und Volkswagen der Baujahre 2009 bis 2014 (Ausführungen EURO5), die mit Dieselmotoren in den Ausführungen 1,2TDI, 1,6TDI und 2.0TDI ausgerüstet sind. Über die Aufhebung des Zulassungsverbots wird entschieden, wenn neue Erkenntnisse vorliegen.“
Unterdessen hat die französische Justiz Vorermittlungen wegen schweren Betrugs eingeleitet. Die französischen Behörden wollen dazu auch Kontakt zu ihren deutschen Kollegen aufnehmen - die Braunschweiger Staatsanwaltschaft führt bereits Ermittlungen wegen der Affäre. Der für Verkehrsthemen zuständige Vizepräsident der Hauptstadtregion Ile-de-France hatte den Fall zuvor bei der Pariser Staatsanwaltschaft angezeigt.
In Frankreich sind rund 950 000 Autos von den Manipulationen mit der Abgas-Software betroffen. Die Regierung kündigte als Reaktion Stichproben der Abgaswerte von 100 Fahrzeugen an und erwägt auch, Fördergelder für umweltfreundliche Autos von VW zurückzufordern.
In Baden-Württemberg hat ein Privatanleger wegen des VW-Abgas-Skandals eine Schadenersatz-Klage beim Landgericht Braunschweig eingereicht. Die Klage sei aber noch nicht an den Konzern zugestellt worden, sagte ein Gerichtssprecher am Freitag. Der Anleger hatte im April und Juli VW-Vorzugsaktien gekauft und möchte, dass diese Transaktion nun rückabgewickelt wird, teilte seine Tübinger Anwaltskanzlei mit.
Er mache einen sogenannten Kursdifferenzschaden von rund 60 Euro pro Aktie geltend. Insgesamt habe er rund 20 000 Euro verloren. Nach dem Bekanntwerden der Manipulationen bei Abgasmessungen von Dieselfahrzeugen hatte das VW-Papier an der Börse massiv an Wert verloren.
Die Anwälte des Klägers argumentieren, dass sich VW wegen einer Reihe von unterlassenen sowie unvollständigen Kapitalmarkt-Informationen gegenüber seinen Aktionären schadenersatzpflichtig gemacht habe. Volkswagen wollte den Fall nicht kommentieren. Der Vorgang sei ihm nicht bekannt, sagte ein Sprecher.
Die Tübinger Kanzlei beantragte nach eigenen Angaben zudem ein Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG). Solche Verfahren bündeln die Klagen von Anlegern. In den USA bereiten Kanzleien bereits Sammelklagen enttäuschter VW-Kunden vor, dem Konzern drohen zudem Milliardenstrafen der Behörden.