Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Die Europäische Kommission hat am 9. September ein europäisches Rückkehrprogramm vorgeschlagen. Wie bewerten Sie das Vorgehen, dass die Grenzschutz-Einheit Frontex die Flüchtlinge abschieben soll?
Wiebke Judith: Grundsätzlich darf eine Person nur abgeschoben werden, wenn in einem fairen und individuellen Asylverfahren kein Schutzbedarf festgestellt wurde und auch keine anderen Abschiebungshindernisse, wie etwa eine schwere Krankheit, vorliegen. Unsere Hauptbefürchtung bezüglich der Pläne der Europäischen Kommission ist, dass unverhältnismäßig viele Personen zur Durchführung der Abschiebung inhaftiert werden könnten, auch wenn dies im konkreten Fall nicht nötig wäre.
Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Haben Sie Informationen, wie diese Rückführung konkret aussehen soll?
Wiebke Judith: In Deutschland werden die Betroffenen im Regelfall zunächst schriftlich zur Ausreise aufgefordert und ihnen wird eine einmonatige Frist gesetzt. Wenn die Frist verstreichen sollte, ohne dass die Person ausgereist ist, wird ein Termin zur Abschiebung festgesetzt. Das neue Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz sieht vor, dass dieser Termin den Betroffenen nicht mitgeteilt wird. Ob sich die Abschiebepraxis in Deutschland durch die Pläne der EU-Kommission ändern wird, ist noch nicht klar.
Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Wie sehen Sie in diesem Zusammenhang die Einrichtungen von sogenannten Hotspots in Italien und Griechenland?
Wiebke Judith: Eine Ausweitung der Inhaftierung könnte auch zu einem Problem in den sogenannten Hotspots werden. In den Hotspots müssen faire Asylverfahren die Priorität haben. Ressourcen, die den EU-Staaten mit Außengrenze zur Verfügung gestellt werden, um faire Asylverfahren durchzuführen, sollten nicht für Rückführungsmaßnahmen verwendet werden.
Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Wie bewerten Sie die Unterscheidung in „Wirtschaftsflüchtlinge“ und „Flüchtlinge“ in diesem Kontext?
Wiebke Judith: Generell finden wir solche Verallgemeinerungen schwierig. Grundsätzlich hat jede Person das Menschenrecht, Asyl zu suchen. Das heißt, er oder sie muss einen Antrag stellen können und ein faires und individuelles Asylverfahren bekommen, in dem die Gründe für die Antragstellung geprüft werden. Es kann im Übrigen auch Fälle geben, in denen zwar primär eine wirtschaftliche Notlage vorgetragen wird, diese aber auf massiver staatlicher Diskriminierung beruht. Somit kann doch ein Asylgrund vorliegen.
Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Die Europäische Kommission schlägt die Schaffung eines Europäischen Treuhandfonds für Afrika über 1,8 Milliarden Euro vor. Wie bewerten Sie diesen Schritt?
Wiebke Judith: Generell begrüßen wir es, wenn sich die EU stärker in der humanitären Hilfe für Flüchtlinge engagiert. Die Versäumnisse in den Ländern rund um Syrien haben dazu geführt, dass das Welternährungsprogramm die Menschen teilweise nicht mehr ausreichend mit Nahrung versorgen konnte. Auch in afrikanischen Ländern gibt es große Flüchtlingslager, in denen UN-Programme aktiv sind. Diese sind auf die Finanzierung durch die internationale Staatengemeinschaft angewiesen.
Die Bestrebungen der EU, mit bestimmten afrikanischen Staaten zusammenzuarbeiten, um „illegale Migration“ zu verhindern, sehen wir jedoch kritisch. Die EU macht ihre Pläne hierzu auch nicht öffentlich. Es ist jedoch bekannt, dass unter anderem auch mit Eritrea kooperiert werden soll, ein Land, das an seiner Grenze scharf auf Personen schießen lässt, die das Land verlassen wollen und diese Menschen zu Hochverrätern erklärt.
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Wiebke Judith ist Fachreferentin Asylpolitik und Asylrecht bei der Menschenrechts-Organisation Amnesty International.