Finanzen

Maastricht ist gescheitert: Die EU betreibt die falsche Wirtschaftspolitik

Die in der EU gültige Defizitgrenze aus dem Vertrag von Maastricht steht heute nur noch auf dem Papier. An ihre Einhaltung fühlen sich die Staaten immer weniger gebunden. Selbst wenn sie wollten, könnten sich viele an die gesetzte Schuldengrenze gar nicht halten.
29.02.2016 01:16
Lesezeit: 4 min

1992 haben sich die EU-Staaten im Vertrag von Maastricht verpflichtet, die Staatsschulden nicht über 60 Prozent des BIP ansteigen zu lassen. Die Euro-Zone weist derzeit, knapp fünfundzwanzig Jahre später, eine Verschuldung von deutlich über 90 Prozent aus, die gesamte EU liegt knapp unter dieser Marke. Dennoch hält man in Brüssel am 60-Prozent-Phantom fest und schreibt den Regierungen nach wie vor eifrig Mahn- und Drohbriefe, wenn die Jahresbudgets der Staaten zeigen, dass keine Korrektur des Schuldenkurses erkennbar ist.

Die 60-Prozent-Marke wurde nicht aufgrund ökonomischer Erkenntnisse beschlossen. Zum Zeitpunkt der Verhandlungen lag die Verschuldung bei 59 Prozent und man wollte mit der Verkündung der 60 Prozent auf die Bremse steigen. Würde man die gleiche Logik heute anwenden, käme ein Satz von 92 oder 93 Prozent zustande.

Auch der zweite, zum Fetisch erhobene Prozentsatz beruht nicht auf sachlich fundierten Überlegungen: Das jährliche Staatsdefizit darf nicht höher als 3 Prozent des BIP sein, lautet das Kriterium. Oder soll zumindest über den Konjunkturzyklus diesen Wert nicht übersteigen.

Die Maastricht-Kriterien erweisen sich als unbrauchbar

Diese Vorgaben sollten die Staaten zur Ausgaben-Disziplin und zu einer sparsamen und effektiven Verwaltung anhalten. Beide Kriterien haben sich als unbrauchbar erwiesen.

  • Ein Defizit ist ein Saldo und sagt daher nichts über die entscheidende Frage aus, ob der Staat die Mittel sinnvoll einsetzt oder verschwendet.
  • Die Relation zum BIP ist fehl am Platz:  Lässt eine blühende Konjunktur das BIP ansteigen, dann sinkt der Prozentsatz der Gesamtverschuldung und die Quote des Jahresdefizits. Die Regierungen können ihre Budgetdisziplin feiern, auch wenn die Staaten schlecht und verschwenderisch verwaltet werden.
  • Die Konzentration auf den Jahressaldo der öffentlichen Haushalte soll die Ausgaben bremsen. Es geht aber nur um den Saldo, also stellt dieses Maastricht-Kriterium im Endeffekt eine Einladung zur Steigerung der Einnahmen dar. Die Konsequenz: Die Steuern und Abgaben liegen in der Euro-Zone bereits über 49 Prozent und in der gesamten EU über 48 Prozent des BIP. Zum Vergleich: Die Staatsquote in den USA beträgt 36 Prozent, in der Schweiz 34 Prozent und in Japan knapp unter 40 Prozent.

Trotz der hohen Staatsquoten gelingt es Europa nicht, die Entwicklung der Staatsschulden zu bremsen. Man muss zur Kenntnis nehmen: Die Maastricht-Kriterien wirken nicht.

Die Lehren aus dem Maastricht-Vertrag:

Die Wirtschaftspolitik braucht fassbare Ziele

Notwendig sind andere Kriterien, wobei Skepsis angebracht ist: Wie die Regierungen unbekümmert die bisherigen Kriterien pervertiert haben und statt der vorgegebenen Ausgabensenkung eine Anhebung der Steuern und Abgaben vorgenommen haben, können vermutlich alle Vorgaben ignoriert und umgangen werden. Dennoch seien die Lehren aus dem Maastricht-Vertrag gezogen.

  • Das Jahresdefizit kann nicht mit einem Prozentsatz festgelegt werden. In Phasen guter Konjunktur sind höhere Steuern und Abgaben verkraftbar, da muss ein Überschuss erzielt werden, um Schulden abzubauen. In der Flaute sind staatliche Impulse notwendig, um die Wirtschaft zu beleben, da ist die Steuerschraube zu lockern, da mögen auch Defizite sinnvoll sein. Verfehlt ist der Satz „Wir senken die Steuern, wenn es die Staatseinnahmen erlauben!“ Das genaue Gegenteil ist angebracht: Wenn eine gute Konjunkturphase hohe Steuereinnahmen in die Staatskasse spült, dann brauchen die Unternehmen und die Privaten keine Steuersenkung.
  • Die Staatsausgaben sind in laufende Ausgaben und Investitionen zu gliedern. Laufende Ausgaben der Verwaltung, wie die Bezüge der Beamten, Pensionen oder die Betriebskosten in den öffentlichen Gebäuden, dürfen nicht oder nur in Ausnahmefällen über Schulden finanziert werden. Investitionen schon.
  • Für diese Elemente sind entsprechende Bezugsgrößen zu definieren. Bei den laufenden Ausgaben des Staates bietet sich die Zahl der Bürger an: In einem Jahr darf der Staat, also alle öffentlichen Stellen zusammen, nur einen bestimmten Betrag je Einwohner ausgeben. Dieser Betrag, der aus den laufenden Einnahmen zu bedecken ist, hätte den Vorteil, dass er sich aufgrund der aktuellen Preise ergibt. Die Orientierung am BIP führt zur krausen Logik, dass in der Hochkonjunktur die Regierungen wie aus einem Füllhorn Geld ausgeben, das man zur Tilgung von Schulden einsetzen müsste, in der Rezession aber bereit sind, sogar die Mittel für das Gesundheitswesen zu kürzen.
  • Investitionen des Staates mögen wie andere Investitionen auch über Anleihen und Kredite finanziert werden. Regierungen neigen leider dazu, Rezepte aus vergangenen Perioden anzuwenden: Unter Investitionen wird in der Politik oft nur der Bau von Autobahnen oder Wohnungen verstanden. Dies mag in schwachen Volkswirtschaften heute noch gelten, in hoch entwickelten Industriestaaten ist die öffentliche Hand gefordert, eine auf die aktuellen Verhältnisse abgestimmte Wirtschaftspolitik zu betreiben.
  • Direkt finanzierte Infrastrukturinvestitionen, staatliche Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen, Förderungen und steuerliche Erleichterungen müssen einander ergänzen und entsprechende Rahmenbedingungen für die Investitionen der Unternehmen schaffen. Die Kosten dieser Maßnahmen könnten in Relation zum BIP gesehen werden, da sie eine neue, größere Wertschöpfung auslösen sollen. Nur müsste gelten: Ein geringes BIP braucht besonders große Impulse, also sollte in diesen Fällen die Investitions- und Forschungsquote hoch sein.
  • Die Realität sieht anders aus: Unter dem doppelten Druck der Maastricht-Kriterien auf der einen und der Unfähigkeit, die Staaten effektiv und sparsam zu verwalten, auf der anderen Seite werden Investitionen und Investitionsförderungen gekürzt.

Die EU braucht ein einheitliches Steuersystem

Die Maastricht-Kriterien können nicht isoliert betrachtet werden. Zu fragen ist, wie in Europa Wirtschaftspolitik funktioniert. Und da erweist sich die Struktur der EU als Bremse.

  • Maßnahmen der einzelnen Staaten werden sehr leicht als wettbewerbsverzerrende Förderungen geahndet.
  • Auf der anderen Seite betreiben die gemeinschaftlichen Zentralstellen ein aufwändiges Fördersystem, das vor allem aus Hürden besteht, die die Antragsteller eher vertreiben als motivieren.
  • Die EU-Förderung besteht in Zuschüssen. Subventionen können aber  in entwickelten Industriestaaten nie effizient und effektiv wirken. Wirksam sind nur Rahmenbedingungen, die die private Investitions- und Innovationstätigkeit erleichtern.
  • Eines der wichtigsten Instrumente – neben funktionierenden Kapital- und Kreditmärkten – ist die Besteuerung. Da sich die Mitgliedstaaten der Union konsequent weigern, ein einheitliches Steuersystem einzuführen, konzentriert sich das Interesse auf nationale  Investitionsbegünstigungen, die aber vielfach als wettbewerbsverzerrende Diskriminierungen verboten zu werden.
  • Fazit: Die Wirtschaftspolitik wirkt weder auf der Ebene der EU noch auf der Ebene der Staaten investitionsbelebend.

Im Endeffekt werden Staatsdefizite in Kauf genommen, die die Schuldenberge immer höher ansteigen lassen, ohne dass die Staaten saniert werden oder die Volkswirtschaften profitieren. Man darf sich unter diesen Umständen nicht wundern, dass Europa im globalen Wettbewerb zurückfällt.

Ronald Barazon war viele Jahre Chefredakteur der Salzburger Nachrichten. Er ist einer der angesehensten Wirtschaftsjournalisten in Europa und heute Chefredakteur der Zeitschrift „Der Volkswirt“ sowie Moderator beim ORF. 

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