Die Gläubiger der Krisenbank Heta müssen nach dem Willen der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) schmerzliche Einschnitte hinnehmen, wie Reuters meldet. Nach dem am Sonntag von der Behörde verkündeten Schuldenschnitt verlieren die Besitzer vorrangiger Anleihen der früheren Hypo-Alpe-Adria knapp 54 Prozent ihrer Forderungen, Halter von nachrangigen Papieren gehen sogar komplett leer aus.
In Summe müssen die Heta-Gläubiger damit auf insgesamt 6,4 Milliarden Euro verzichten. Diese Summe dürften die Investoren nun beim Bundesland Kärnten einfordern, das Haftungen für die Heta-Papiere übernommen hatte. „Wir werden den Bescheid detailliert analysieren und sind jedenfalls auf alle eventuellen Folgewirkungen vorbereitet“, sagte Kärntens Finanzlandesrätin Gabriele Schaunig-Kandut.
Laut Berechnungen der FMA hat die Heta derzeit Verbindlichkeiten in der Höhe von 11,1 Milliarden Euro, für die das Land Kärnten haftet. Davon seien 10,2 Milliarden Euro vorrangig und 900 Millionen Euro nachrangig. Gegen den Schuldenschnitt-Bescheid können die Gläubiger Beschwerde einlegen.
Ein Vergleichsangebot von Kärnten war Mitte März geplatzt. Das Bundesland hatte den Gläubigern angeboten, die Heta-Papiere für 7,8 Milliarden Euro zurückzukaufen. Die Investoren hätten auf über drei Milliarden Euro verzichten sollen. Das Angebot war den Gläubigern wie Commerzbank, FMS Wertmanagement und Dexia Kommunalbank aber zu wenig. Sie pochten auf eine vollständige Rückzahlung ihrer Forderungen. Nun könnten aber doch wieder Bewegung in den festgefahrenen Streit kommen. Einem Medienbericht zufolge wollen Gläubiger und Vertreter von Kärnten bei einem Treffen in London am Dienstag eine Lösung finden.
Die FMA hatte als Abwicklungsbehörde im März 2015 das Ruder bei der Hypo-Alpe-Adria-Nachfolgerin Heta übernommen und wegen drohender Zahlungsunfähigkeit die Rückzahlung sämtlicher Anleihen bis Ende Mai 2016 gestoppt. Bis zu diesem Datum wollte die FMA auch spätestens den Schuldenschnitt verordnen. Darüber hinaus wurde von der Behörde nun beschlossen, alle Zinszahlungen für Heta-Verbindlichkeiten ab dem 1. März 2015, dem Beginn des Moratoriums, zu streichen. Damit werden gleiche Bedingungen wie in einem Insolvenzverfahren hergestellt.
Weiter hat die FMA beschlossen, dass erst nach dem 31. Dezember 2023 Geld an die Gläubiger fließen soll. Bis 2020 will die Heta ihre restlichen Vermögenswerte verkauft haben. In den weiteren drei Jahren bis 2023 soll sichergestellt sein, dass alle Zahlungen infolge des Verkaufs von Vermögensteilen eingetroffen sind und juristische Klarheit herrscht. Davor wären freiwillige Ausschüttungen möglich, je nach Vermögenszustand der Heta und Rechtslage, schreibt Der Standard aus Wien.
Bezüglich der juristischen Konsequenzen des Schuldenschnitts herrscht im Moment Unklarheit. Klagen der Gläubiger sind zu erwarten. Rechtlich bewegt man sich in Österreich mit dem Schuldenschnitt auf völlig neuem Terrain.
Die Heta ist die Abwicklungsgesellschaft (Bad Bank) der bankrotten österreichischen Skandalbank Hypo Group Alpe Adria (HGAA). Im März hatten wichtige Gläubiger der Heta dem klammen Bundesland Kärnten einen Schuldenschnitt versagt. „Wir haben das Angebot nicht angenommen“, sagte ein Sprecher der Gläubigergruppe, zu der unter anderem die Commerzbank und die HSH Nordbank gehören, der Nachrichtenagentur AFP. Die Gruppe hält Anleihen im Wert von mehr als fünf Milliarden Euro.
Das Bundesland Kärnten hatte seinen Gläubigern angeboten, für elf Milliarden Euro Anleihen zurückzukaufen, die von der inzwischen abgewickelten HGGA ausgegeben wurden und wollte 75 Prozent des Nennwertes zahlen. Mehrere Gläubiger, darunter die Commerzbank und die französisch-belgische Dexia-Gruppe, hatten allerdings schon zuvor erklärt, auf die Rückzahlungen ihrer Anleihen zu bestehen und dies notfalls vor Gericht durchzusetzen.
Eine Ablehnung des Schuldenschnitts könnte für das nur 500.000 Einwohner zählende Bundesland Kärnten den Bankrott bedeuten, zumal es bereits Schulden in Höhe von 4,8 Milliarden Euro schultern muss.
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