Politik

Bundesregierung will Kassen Investitionen in Aktien erlauben

Lesezeit: 1 min
30.04.2016 00:32
Die Niedrigzinsen der EZB machen den gesetzlichen Krankenkassen zu schaffen. Wie Versicherungen dürfen sie ihre angesammelten Beiträge nicht in beliebige Finanzprodukte investieren. Sicher sollen die Finanzprodukte sein, doch dafür zahlen die Kassen noch eher drauf, als das sie Gewinne machen. Die Bundesregierung plant deshalb, eine Gesetzesänderung. Diese soll den Kassen erlauben, auch in Aktien zu investieren.
Bundesregierung will Kassen Investitionen in Aktien erlauben

Mehr zum Thema:  
Benachrichtigung über neue Artikel:  

Werbung+++

Inhalt wird nicht angezeigt, da Sie keine externen Cookies akzeptiert haben. Ändern..

In einem neuen Gesetzesentwurf plant die Bundesregierung, den gesetzlichen Krankenkassen in Sachen Finanzen unter die Arme zu greifen. Doch der Entwurf des „Sechsten Gesetzes zur Änderung des Vierten Sozialgesetzbuches“ ist beim Bundesrat auf Widerstand gestoßen. Hauptsächlich geht es bei dem Gesetzesentwurf um ein verbessertes Meldeverfahren in der sozialen Sicherung, die Verschlüsselung von Daten auf dem Sozialversicherungsausweis und um die sichere Kommunikation zwischen Arbeitgebern und den Sozialversicherungen. Fernab von diesen Inhalten, enthält das Gesetz aber auch einen Artikel zu neuen Finanzierungsmöglichkeiten der gesetzlichen Kassen.

Im März hatte die Bundesregierung der Deutschen Apotheker Zeitung zufolge das Gesetz beschlossen – und damit die neuen Finanzierungsmöglichkeiten gleich mit. Demnach sollen die Kassen zukünftig zehn Prozent des „Deckungskapitals für Altersrückstellungen“ auch in Euro denominierte Aktien investieren können. Angesichts anhaltend niedriger Zinsen, dürfte das den Kassen sehr entgegenkommen. Der Bundesrat will diesen Teil des Gesetzesentwurfs jedoch erst einmal verhindern.

In einer Empfehlung zum Gesetzesentwurf fordert der Bundesrat die Streichung von Artikel 3 Nummer 1 und Artikel 19. Der Bundesrat spricht davon, dass dieser Aspekt „völlig losgelöst von der Intention des Gesetzesvorhabens“ sei. Der Bundesrat verweist zudem auf den erheblichen Diskussionsbedarf bei einer derartigen Entscheidung und empfiehlt, die Änderungen einer „separaten Gesetzesänderung zuzuführen“. Nur so könne eine inhaltliche Diskussion möglich sein, auch im Hinblick auf Anlagealternativen.

Dem Bundesrat zufolge besteht der Diskussionsbedarf vor allem:

„- weil es sich bei der Versorgungsrücklage der gesetzlichen Krankenkassen um Beitragsgelder und nicht um privat von Arbeitnehmer und Arbeitgeber einvernehmlich angesparte Wertguthaben zur Finanzierung von Arbeitszeitmodellen handelt, und

- weil die in der geplanten Änderung genannten Anlageformen von der Fachebene in dem zur Verfügung stehenden zeitlichen Rahmen nicht ausreichend bewertet werden können.“

Eigentlich steht im Vierten Sozialgesetzbuch, die Kassen dürften ihre Gelder nur so anlegen und verwalten, „dass ein Verlust ausgeschlossen erscheint, ein angemessener Ertrag erzielt wird und eine ausreichende Liquidität gewährleistet ist“ (SGB §80).

Nachdem der Bundesrat der Bundesregierung seine Empfehlungen gegeben hat, hat diese sechsen Wochen Zeit, um darauf zu reagieren. Dann muss das Gesetz durch den Bundestag und anschließend durch den Bundesrat gehen.

 

*** Bestellen Sie den täglichen Newsletter der Deutschen Wirtschafts Nachrichten: Die wichtigsten aktuellen News und die exklusiven Stories bereits am frühen Morgen. Verschaffen Sie sich einen Informations-Vorsprung. Anmeldung zum Gratis-Newsletter hier. ***

Inhalt wird nicht angezeigt, da Sie keine externen Cookies akzeptiert haben. Ändern..


Mehr zum Thema:  

Anzeige
DWN
Ratgeber
Ratgeber Sichere Mobilgeräte für Ihr Business: Das Samsung Security Ecosystem

In vielen Unternehmen sind Smartphones und Tablets längst zum unverzichtbaren Arbeitsmittel geworden. Je nach Einsatzgebiet sind die...

DWN
Politik
Politik Ukraine-Krieg: Es geht schlicht um die Neuordnung Europas
23.09.2023

Bei Friedensverhandlungen zwischen Brüssel, wo die Zentralen der EU und der NATO stehen, und Moskau geht es unweigerlich um eine...

DWN
Politik
Politik Kommunen unter Druck: Ampel ändert Strategie bei der Migration
23.09.2023

Kehrtwende in der Migrationsfrage: Die Innenministerin lehnt stationäre Grenzkontrollen nicht mehr ab, der Kanzler ist für schnellere...

DWN
Politik
Politik Arbeit unterbewertet? Das Bürgergeld 2.0: Ein visionärer Ansatz für Deutschland?
23.09.2023

Zahlt sich Arbeit noch aus? Gerade Geringverdiener behalten oft weniger im Portemonnaie als Sozialleistungsempfänger. Könnte ein...

DWN
Politik
Politik Zweifler überzeugt? Ein Jahr Giorgia Meloni
23.09.2023

Ein Jahr ist es her, dass Giorgia Meloni in Italien die Wahl gewann. Im Ausland waren die Sorgen groß, dass das EU-Gründungsmitglied weit...

DWN
Politik
Politik Wohnungsnot: Bauministerin Geywitz fordert Abkehr von Energiesparvorschriften
23.09.2023

Die Bundesregierung ist von ihrer Zielvorgabe von 400.000 Neubauten meilenweit entfernt. Jetzt sollen die Energiesparstandards einkassiert...

DWN
Immobilien
Immobilien DWN-Interview: „Verstöße gegen die Mietpreisbremse werden leider gar nicht kontrolliert“
23.09.2023

Im DWN-Interview spricht der Präsident des Deutscher Mieterbundes (DMB) Lukas Siebenkotten über die Krise auf dem deutschen Mietmarkt. Er...

DWN
Finanzen
Finanzen Fondskosten: „Die TER liefert kein vollständiges Bild“
23.09.2023

Anleger schauen auf die TER, um die Kosten eines Fonds abzuschätzen. Doch Experten sehen das Kostenmaß kritisch.

DWN
Technologie
Technologie Wessen KI-Revolution?
23.09.2023

Der Fortschritt in der Entwicklung Künstlicher Intelligenz bringt weitgehende gesellschaftliche Herausforderungen und Risiken mit sich....