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Claudia Pechstein: Jeder Flüchtling genießt mehr Rechtsschutz als wir Sportler

Die Sportlerin Claudia Pechstein hat mit Verbitterung auf ihre Niederlage vor dem Bundesgerichtshof reagiert. Jeder Flüchtling genieße mehr Rechtsschutz als deutsche Sportler, sagte Pechstein. Sie will nun eine Gewerkschaft gründen.
07.06.2016 13:10
Lesezeit: 1 min

Claudia Pechstein hat sich über die Ablehnung ihrer Schadenersatzklage durch den Bundesgerichtshof beklagt. „Ich habe mich hier gefühlt wie vor dem Internationalen Sportgerichtshof“, sagte die Eisschnelllauf-Olympiasiegerin in Karlsruhe. „Jeder Flüchtling, der in Deutschland einreist und registriert wird, genießt Rechtsschutz. Aber wir Sportler nicht“, beklagte die Berlinerin, nachdem ihr durch den BGH die Möglichkeit verwehrt wurde, vor deutschen Zivilgerichten zu klagen.

„Ich hatte immer einen festen Glauben in die deutsche Justiz. Der hat jetzt aber einen Dämpfer erhalten“, sagte Pechstein nach der Urteilsverkündung. Der CAS sei „kein unabhängiges Gericht. Ich werde eine Sportlergewerkschaft gründen“, kündigte sie an. Es ist allerdings zu bezweifeln, dass sie nach dem menschlich zwar verständlichen, in der Sache jedoch abwegigen Vergleich der Sportler mit den Flüchtlingen noch die öffentliche Unterstützung und den Zuspruch der Kollegen bekommen wird, den sie für ein solches Unterfangen benötigt.

Als Ohrfeige betrachtet Pechstein die Begründung des Gerichts, sie habe die Schiedsgerichtsvereinbarung freiwillig unterschrieben. Jeder wisse, dass ein Sportler nicht an internationalen Wettbewerben teilnehmen dürfe, wenn er die Athletenvereinbarung nicht unterzeichne. Ihr Anwalt Thomas Summerer sprach nach dem Urteil von einem „mutlosen Gericht.“

Das höchste deutsche Zivilgericht wies die Klage der 44 Jahre alten Berlinerin gegen den Eislauf-Verband ISU, die zuvor vom Oberlandesgericht München angenommen worden war, als unzulässig zurück. Die ISU war dagegen in Revision gegangen. „Wir sind tief enttäuscht. Das war noch nicht das letzte Wort“, reagierte Pechsteins Anwalt Thomas Summerer auf die BGH-Entscheidung.

„Schließlich ist der Klägerin im Anschluss an das Schiedsgerichtsverfahren Zugang zu den nach internationalem Recht zuständigen schweizerischen Gerichten möglich. Ein Anspruch gerade auf Zugang zu den deutschen Gerichten besteht danach nicht“, teilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Dienstag nach der Urteilsverkündung mit.

Damit gibt es auch künftig für Sportler in Deutschland keine Wahlmöglichkeit zwischen Sportschieds- und Zivilgerichten, so die dpa. Pechstein, die sich mit ihrer Klage gegen ihre Zwei-Jahres-Sperre durch die ISU ohne positiven Befund wehrte, kann nun am Oberlandesgericht München nicht neu aufgerollt werden. Pechstein kündigte an, sich nun an das Bundesverfassungsgericht zu wenden.

Die 44-Jährige behauptet, nie gedopt zu haben, und verklagte die ISU auf Schadenersatz in Höhe von mehr als fünf Millionen Euro. Internationale Hämatologen hatten den Nachweis geführt haben, dass Pechsteins Blutwerte nicht durch Doping, sondern durch eine vom Vater geerbte Blutanomalie hervorgerufen wurden.

 

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