Finanzen

Gericht stoppt Gabriel: Keine Erlaubnis für Fusion von Kaiser's Tengelmann mit Edeka

Ein Gericht hat die Sondererlaubnis von Wirtschaftsminister Gabriel für die Fusion von Edeka mit Kaiser’s Tengelmann für rechtswidrig erklärt. Es bestehen Sorgen hinsichtlich einer möglichen Befangenheit und fehlenden Neutralität Gabriels, so das Gericht. Gabriel habe geheime Gespräche geführt.
12.07.2016 12:15
Lesezeit: 1 min

Die Sonderlaubnis von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel für die Fusion der Supermarktketten Edeka und Kaiser's Tengelmann ist nach einer Eilentscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf rechtswidrig, wie Reuters berichtet. Die Richter des 1. Kartellsenats hätten die Ministererlaubnis deshalb zunächst außer Kraft gesetzt, teilte das Gericht am Dienstag auf seiner Internet-Seite mit.

Gabriel habe „über die Erteilung der Erlaubnis nicht entscheiden dürfen, da sein Verhalten im Erlaubnisverfahren die Besorgnis seiner Befangenheit und fehlenden Neutralität begründe“, hieß es weiter. Gabriel habe in der entscheidenden Phase des Erlaubnisverfahrens „geheime Gespräche“ mit Kaiser's Tengelmann und Edeka geführt.

Das Bundeskartellamt hatte den Firmen die Fusion untersagt. Gabriel hatte dann im März unter Auflagen grünes Licht für den umstrittenen Zusammenschluss gegeben und damit das Veto der Behörde ausgehebelt. Dagegen hatte unter anderem der Edeka-Konkurrent Rewe vor dem Düsseldorfer Gericht geklagt.

Sigmar Gabriel fürchtet nach dem verfügten Stopp den Verlust Tausender von Arbeitsplätzen. „Ich bedauere das Urteil sehr, weil jetzt wieder die Gefahr der Zerschlagung von Tengelmann droht und der Verlust vieler Arbeitsplätze“, erklärte der Minister am Dienstag auf Reuters-Anfrage. „Dass die Sicherheit der Arbeitsplätze und der Schutz der Arbeitnehmerrechte durch Tarifverträge und Betriebsräte nach Auffassung des Gerichts keinen Gemeinwohlgrund darstellen sollen, halte ich für mehr als problematisch“, fügte er hinzu. Den gegen ihn gerichteten Vorwurf der Befangenheit nannte Gabriel „absurd“.

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