Immer mehr Flüchtlinge sind mit der langsamen Bearbeitung ihrer Asylanträge unzufrieden und ziehen deshalb vor Gericht, berichtet die dpa. Ende Mai waren bundesweit rund 5800 sogenannte Untätigkeitsklagen gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bei den Verwaltungsgerichten anhängig. Die Behörde bestätigte am Montag entsprechende Informationen des Radiosenders hr-Info. Zum Jahresende 2015 waren es noch knapp 2300 Untätigkeitsklagen gewesen.
Das BAMF zählt nach eigenen Angaben nur Klagen von Asylbewerbern im laufenden Verfahren. Klagen auf Aufnahme eines Verfahrens könnten statistisch nicht erfasst werden, weil diese Menschen noch kein Aktenzeichen hätten, teilte eine Sprecherin mit.
Eine Untätigkeitsklage kann erhoben werden, wenn eine Behörde nicht innerhalb von in der Regel drei Monaten über einen Antrag oder einen Widerspruch entscheidet.
Das Bundesamt erklärte die steigende Zahl der Klagen mit der steigenden Zahl der Verfahren: Im ersten Halbjahr habe sich die Zahl der Asylanträge im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mehr als verdoppelt. In dieser Zeit seien knapp 400 000 Anträge entgegengenommen worden. Zuletzt wurde bekannt, dass sich die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Asylantrags beim BAMF innerhalb eines halben Jahres um einen Monat verlängert hatte.