Politik

Neue Erkenntnisse: Google hat WLANs absichtlich abgehört

Sie sammelten E-Mails, Passwörter und vieles mehr. Ungeschützte WLAN-Netze waren für die Google-Street-View-Fahrzeuge ein gefundenes Fressen. Jetzt kommt heraus, der vermeintliche "Fehler" war dem Unternehmen schon lange bekannt. Nun droht Ärger von Datenschützern aus Deutschland, Frankreich und Großbritannien.
04.05.2012 00:02
Lesezeit: 2 min

Eigentlich hätte die ganze Angelegenheit im Mai 2010 erledigt sein können. So hatte es jedenfalls Google geplant. Damals entschuldigte sich das Unternehmen öffentlich, Daten, die die Streetview-Fahrzeuge während der Filmaufnahmen in den Jahren 2007 bis 2010 in Europa und auf der ganzen Welt sammelten, abgespeichert zu haben, die sie beim Vorüberfahren aus unverschlüsselten WLAN-Netzen aufgeschnappt hatten. Warum 600 GByte Daten bei Google landeten, wo sie nicht hingehörten, versuchte Google damals mit einem Programmierfehler zu erklären, von dem man erst jetzt erfahren habe. Die meisten europäischen Datenschützer schienen besänftigt. Bis auf Deutschland stellten alle ihre Ermittlungen ein.

Google und der Datenschutz: Man will keinen weiteren Wirbel

Jetzt kommt allerdings erneut Bewegung in die Angelegenheit. Denn wie ein kürzlich von der Federal Communications Commission (FCC) veröffentlichter Bericht zeigt, hat Google die User schlicht an der Nase herumgeführt. Die Programmierung soll absichtlich so erfolgt sein, dass die Daten aufgezeichnet werden. Ein Programmierer und minstestens zwei Google Mitarbeiter sollen von der Möglichkeit der Technologie gewußt haben. Bereits seit 2007 war demnach bekannt, was die Software, die intern als „gstumbler" bezeichnet wird, tatsächlich leisten kann. Ein Umstand, der laut dem Hamburgischen Datenschützer Johannes Caspar durchaus Einfluss auf die laufenden Ermittlungen in Deutschland haben kann. „Das ist offensichtlich eine vollkommen andere Situation als anfangs angenommen. Uns war gesagt worden, es war ein einfacher Fehler. Aber jetzt erfahren wir, dass es kein Fehler war und dass Leute im Unternehmen wussten, dass die Informationen mitgeschnitten werden", schildert er gegenüber der New York Times die veränderte Lage. Ganz anders sieht man das bei Google. Deutschland-Sprecher Kay Oberbeck sagt, man stimme man nicht mit den FCC-Aussagen überein. Nochmals stellt er heraus, dass das Unternehmen mit seinem Vorgehen nicht gegen das Gesetz verstoßen habe. Neuer Wirbel ist ohnehin nicht erwünscht: „Wir hoffen", so Oberbeck weiter, „damit diese Angelegenheit hinter uns lassen zu können."

Worte, die nicht nur in Deutschland, sondern unter anderem auch in Großbritannien noch kein Gehör finden. Dort kündigte ein Sprecher des Information Commissioners Office (ICO) bereits an, dass die Ermittlungen wieder aufgenommen würden. Selbiges Signal kommt auch von der Artikel-29-Datenschutzgruppe, die sich von den Google-Mitarbeitern in die Irre geführt fühlt.

Deutsche Staatsanwälte werden Programmierer kaum habhaft

In den USA ist das Vorgehen in der Tat nicht illegal. Welche Konsequnenzen Google jedoch in Europa drohen könnten, ist noch nicht klar. Denkbar sei laut New York Times aber durchaus eine empfindliche Strafe. So könnte eine Verletzung des Datenschutzes mit bis zu zwei Prozent der jährlichen Umsatzes geahndet werden. Im Fall von Google ginge es, wenn sich an den Zahlen von 2011 orientiert würde, um 758 Millionen Dollar. Zuvor müsste jedoch die geplante Überarbeitung der europäischen Datenschutzrichtlinie abgeschlossen sein, was frühestens 2013 der Fall sein werde. Den betreffenden Programmierer, der den Code geschrieben hat, um Nutzerdaten wie E-Mails, Passwörter, Webseitenaufrufe und andere Informationen abfangen zu können, zu belangen, dürfte schwer werden. Marius Milner lebt in den USA, was die Bemühungen der deutschen Staatsanwälte, ihn zu befragen erheblich erschweren könnte. Ob er überdies kooperativer als gegenüber der FCC sein wird, darf bezweifelt werden. Bisher hat er beharrlich geschwiegen.

Hier geht's zum FCC-Bericht.

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