Die endgültige Übernahme von Porsche durch den VW Konzern rief in der Öffentlichkeit und unter Politikern nicht nur positive Reaktionen hervor. Der Hauptkritikpunkt fiel auf einen steuerlichen Vorteil, den VW geschickt für sich ausgenutzt hat.
Alles begann vor vier Jahren mit der gescheiterten Übernahme des VW Konzerns durch die Porsche Dachgesellschaft SE. Seit diesem Zeitpunkt stehen das reine Porsche Sportwagengeschäft (Porsche AG) und VW mehrheitlich unter dem Dach der Porsche SE. Das so entstandene Großunternehmen brachte VW bereits große steuerliche Vorteile.
Der Kauf der zweiten Hälfte der Porsche AG wäre grundsätzlich steuerpflichtig gewesen. Doch VW wies sie nun als Umstrukturierung aus, die steuerfrei möglich ist. Denn das Steuerrecht erlaubt, dass einzelne Einheiten eines Großunternehmens untereinander Werte verschoben werden können, ohne dass dabei Steuern anfallen. Daher könnte man die Übernahme von Porsche durch VW auch als interne Neugruppierung oder steuerfreie Umstrukturierung betrachten.
Der Ursprung des Gesetzes reicht zirka einhundert Jahre bis zum Reichsfinanzhof zurück. Ursprünglich sollte es die Flexibilität von Unternehmen bei internen Neuaufstellungen erhöhen, ohne dass dabei Steuern anfallen. Normalerweise fließt bei einem Geschäft dieser Art kein Geld. Es findet lediglich ein Anteilstausch statt. Das Steuerrecht erlaubt allerdings den Umbau innerhalb eines Großunternehmens statt mit Anteilen auch mit Geld zu verrechnen.
Porsche teilte nun mit, 2 Milliarden Euro des Transfers von VW zur Schuldentilgung zu verwenden. Einzige Bedingung war, dass der Umbau statt mit Anteilen auch mit Geld verrechnet werden kann ist, dass die Anteile übernehmende Partei, also die Porsche SE, nach dem Deal die Mehrheit am anderen Unternehmen hat.
Da die Porsche SE bereits zuvor die Mehrheit von 51 Prozent besaß, reicht allerdings eine einzige Aktie aus, welche den historischen Wert von 4,5 Milliarden Euro erreichte.