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Stuttgart 21 ist neben dem zukünftigen Berliner Großstadtflughafen ein leuchtendes Beispiel für das Scheitern von zentralistisch geplanten Großprojekten. Die Folgen: Bauverzögerung, wachsender Widerstand in der Bevölkerung und explodierende Kosten (die der Steuerzahler tragen soll - hier). Nun steht im Fall Stuttgart 21 das Bundesverkehrsministerium unter Betrugsverdacht. Der ehemalige Stuttgarter Richter Christoph Strecker hat eine Anzeige wegen Betrugs um EU-Subventionen gestellt, berichtet der SWR.
Strecker wirft dem Bundesregierung vor, mittels falscher Angaben bezüglich der Leistungsfähigkeit des neuen Stuttgarter Bahnhofs EU-Subventionen erschlichen zu haben: Die Rede ist von dadurch erlangten EU-Zuschüssen in Höhe von etwa 114 Millionen Euro. Aus der Anzeige des Richters geht hervor, dass das Bundesverkehrsministerium im Subventionsantrag eine deutlich höhere Kapazität für Stuttgart 21 angegeben hat. Der Bahnhof werde jedoch weniger Züge abfertigen als der bisherige Hauptbahnhof in Stuttgart, so der ehemalige Richter in seiner Anzeige.
Das Bundesverkehrsministerium wies die vorgebrachten Vorwürfe unterdessen zurück. Man habe im Antrag auf EU-Förderung angegeben, dass die erhöhte Leistungsfähigkeit ein „erwartetes Ergebnis, keine Zusage“ sei, zitiert der SWR das Ministerium. Es bestehe kein Anlass, die EU-Subventionen in Frage zu stellen, da die Erlangung der Kapazität von Stuttgart 21 nicht als Förderkriterium festgeschrieben worden sei, heiß es weiter.