Ab dem 16. März ist es so weit, eine neue EU-Richtlinie tritt in Kraft. Spätestens ab dann müssen Staaten beziehungsweise öffentliche Behörden ihre Rechnungen innerhalb von 30 Tagen beglichen haben. Für europäische Unternehmen greift die neue Richtlinie auch. Sie müssen ab dem 16. März ihre kommerziellen Transaktionen innerhalb von 60 Tagen durchführen – von Verbrauchern zu zahlende Rechnungen sind davon nicht betroffen.
Ziel der neuen Richtlinie ist es, vor allen die Liquidität der europäischen Unternehmen zu verbessern. EU-Schätzungen zufolge mussten ein Drittel aller Unternehmen, die Pleite gingen, dies tun, weil die von ihnen ausgestellten Rechnungen nicht rechtzeitig bezahlt wurden. Beispielsweise 1.000 Insolvenzen in Italien pro Tag - kein kleiner Anteil (hier). Die EU geht davon aus, dass europäische Unternehmen allein durch die Umsetzung der neuen Richtlinien jährlich über eine zusätzliche Liquidität in Höhe von etwa 180 Milliarden Euro verfügen müssten.
In der EU variiert die Dauer, bis Rechnungen beglichen werden, von etwa 32 Tagen in nordeuropäischen Ländern wie Deutschland und Finnland bis hin zu 162 Tagen in Südeuropa, wie EU-Daten zeigen. Vor allem öffentliche Behörden zahlen generell langsamer als private Unternehmen.
Bereits 2011 wurde diese neue Richtlinie im Grundsatz von der EU angenommen. Bis zum 16. März 2013 sollten die Mitgliedsländer entsprechend diese Richtlinie in nationales Recht umwandeln. Aber 16 Länder haben dies noch immer nicht getan – zu diesen zählen beispielsweise Deutschland, Frankreich und Großbritannien. Ab dem 16. März wird daher die EU-Kommission erwägen, wie sie mit diesen Ländern verfährt. Theoretisch kann sie die Länder vor Gericht bringen und mit einer Geldstrafe belegen. Die Sache habe hohe Priorität für die Kommission und es werde eine Null-Toleranz-Grenze geben, um die Regierung zur Umsetzung zu bringen, sagte Daniel Calleja dem WSJ. Cajella ist der Generaldirektor der Generaldirektion Unternehmen und Industrie der EU-Kommission.
Vor allem für die öffentlichen Ämter in den Mitgliedsstaaten wird diese Richtlinie einige Probleme mit sich bringen. Besonders in Südeuropa verspäteten die Ämter ihre Zahlungen, weil sie selbst nicht über genügend Mittel verfügten. Das Problem hierbei: Die Unternehmen erhielten keine Bezahlung und auch keine Rückerstattung eingezahlter Steuern, mussten aber gleichzeitig weiter ihre Steuern pünktlich an den Staat abführen.
Ab dem 16. März werden die Unternehmen aber nun in der Lage sein, öffentliche Behörden vor Gericht zu bringen, wenn diese ihre Rechnungen nicht innerhalb der neuen 30-Tage-Frist begleichen. Auch die 16 Länder, in denen die Richtlinie bis dato noch keinen Weg ins nationale Recht gefunden hat, können dann dennoch verklagt werden.