Am Mittwoch haben die Richter des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Anti-Terror-Datei teilweise verfassungswidrig ist. Grundsätzlich sei diese aber verfassungsgemäß, hieß es. Bis Ende 2014 müssen nun Nachbesserungen durchgeführt werden.
2007 wurde die Anti-Terror-Datei als zusätzliches Mittel zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus eingeführt. Über 16.000 Menschen werden mittlerweile von der Datei erfasst. Geklagt hatte ein pensionierter Richter, der hinsichtlich der Anti-Terror-Datei einen möglichen Verstoß gegen das Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten sieht.
Sowohl Polizei als auch Geheimdienste arbeiten nämlich gemeinsam an der Datei. Im Gesetzestext zur Anti-Terror-Datei steht:
Das Bundeskriminalamt, die Bundespolizeidirektion, die Landeskriminalämter, die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, der Militärische Abschirmdienst, der Bundesnachrichtendienst und das Zollkriminalamt (beteiligte Behörden) führen beim Bundeskriminalamt zur Erfüllung ihrer jeweiligen gesetzlichen Aufgaben zur Aufklärung oder Bekämpfung des internationalen Terrorismus mit Bezug zur Bundesrepublik Deutschland eine gemeinsame standardisierte zentrale Antiterrordatei (Antiterrordatei).
Nicht nur Daten von Personen, die klare Kontakte zu terroristischen Vereinigungen haben oder Gewalt in dieser Hinsicht angewendet haben, werden von der Datei erfasst. Auch Daten von Personen, die mit diesen in Kontakt haben, werden gespeichert.
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